Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Baalberge bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Baalberge.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Baalberge und Auto-Sachverständige in Baalberge bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
In Deutschland ereignen sich viele Verkehrsunfälle. Die belegen die alljährlichen Statistiken von Versicherern, welche rund vier Millionen Unfallschäden listen. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Baalberge festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall stellen sich zahlreiche Fragen, die durch das Gutachten zu klären sind:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Baalberge vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.
Mittels des Gutachtens erhalten Sie eine einwandfreie Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Baalberge auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Doch auch in diesem Fall sollten Sie uns kontaktieren!
Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.
Wir als Gutachter in Baalberge prüfen ihr Objekt der Begierde auf Herz und Nieren! Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Auch schwer erkennbare Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind, werden von uns zuverlässig entdeckt. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten in Baalberge helfen. Das wird sich definitiv auszahlen lassen.
Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).
Der Aufbau und die Gliederung des Gutachtens sind durch die Änderung einfacher und übersichtlicher geworden. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:
Das zugelassene Fahrzeug wird zu Beginn wie nach einer nach § 29 StVZO vorgeschriebenen Hauptuntersuchung überprüft. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. An dem Oldtimer dürfen nahezu keine anderen als die originalen Bauteile verarbeitet worden sein, damit dieser die Oldtimerzulassung bekommt. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Baalberge hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Baalberge für Sie da sind: