Die Kfz-Gutachter in Wieslet

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Wieslet bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Wieslet.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Wieslet

Als Kfz-Gutachter in Wieslet und Auto-Sachverständige in Wieslet bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Ein Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen

Ein Autounfall ist schnell passiert: Allein in Deutschland wird von den Versicherern eine Zahl von rund vier Millionen Unfällen jährlich gezählt. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Wieslet bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:

  • Was für Kosten fallen bei einer Unfallreparatur an?
  • Hat das Kraftfahrzeug eine Wertminderung erlitten und falls ja, in welcher Höhe?
  • Liegt womöglich ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden des Fahrzeugs vor?
  • Wie hoch wären der Restwert und der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Wieslet vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.

Autounfall: Schadengutachten

Mit einem neutralen Schadensgutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Darüber hinaus erhalten Sie in Wieslet eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Wieslet preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Es gibt viele Gründe, welche zu einem Fahrzeugverkauf führen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei spielen diverse Faktoren eine bestimmende Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Unterschiedliche Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.

Grundstein eines fundierten Angebots

Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Wieslet auf Herz und Nieren geprüft. Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Wieslet garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Es lohnt sich, einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Wieslet zu vereinbaren und Ihr Fahrzeug überprüfen zu lassen.

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist im Gutachten für Oldtimer alles enthalten?

Gegenüber vorherigen Anforderungen wurde die Struktur des neuen Gutachtens übersichtlicher und einfacher ausgefertigt. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997, Seite 538, ist weiterhin unverändert und somit Bestandteil des Gutachtens. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Im Fahrzeug müssen viele Originalbauteile verbaut sein.
  • Als erhaltenswertes technisches Denkmal muss ein Oldtimer dem Pflege- und Erhaltungszustand genügen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. So soll die Abwicklung der Oldtimerzulassung vereinfacht werden. Vielmehr genügt für die Zulassungsbehörde ein positiv abgeschlossenes Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Die von uns durchgeführte Untersuchung Ihres Fahrzeugs hat in erster Linie den Umfang einer Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Fast keine anderen Teile sind zugelassen. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Wieslet hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Wieslet für Sie da sind:
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