Die Kfz-Gutachter in Wiesenbronn

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Wiesenbronn bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Wiesenbronn.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Wiesenbronn

Als Kfz-Gutachter in Wiesenbronn und Auto-Sachverständige in Wiesenbronn bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Unfall

Schnell ist ein Autounfall passiert, die Versicherer in Deutschland zählen jährlich etwa vier Millionen Schäden durch Unfälle. Damit die Betroffenen ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen können, sollten sie zügig einen neutralen Kfz Gutachter in Wiesenbronn zur Schadensbeurteilung einschalten. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Es gibt viele wichtige Fragen, welche sich nach einem Autounfall stellen und die lediglich durch ein Gutachten aufzuklären sind.

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Ist es zu einer Wertminderung des Fahrzeugs gekommen und wie hoch ist diese?
  • Handelt es sich um einen technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden
  • Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert, wie hoch der Restwert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Wiesenbronn vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.

Autounfall: Schadengutachten

Durch ein neutrales Kfz-Gutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Mit dem neutralen Schadensgutachten erhalten Sie neben Rechtssicherheit auch eine ausgezeichnete Schadenregulierung. Außerdem erhalten Sie in Wiesenbronn auch eine kompetente fachliche Beratung. Liegt lediglich ein Bagatellschaden vor, wird ein Vollgutachten nicht benötigt. Es stehen weitere preisgünstigere Alternativen zur Verfügung, um den Schaden zu ermitteln. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Auch in diesem Fall sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. So spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Vielfältiges Leistungsangebot

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können Händlereinkaufs- sowie Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Anhand der Einteilung in unterschiedliche Kategorien unterscheiden wir für wen ein Kauf, bis zu welchem Preis noch sinnvoll ist. Bei uns spielen auch die Übernahme von Firmenwagen, Bewertung von Oldtimern und Leasing-Rücknahmen eine bedeutende Rolle.

Voraussetzungen für einen seriösen Angebotspreis

Unsere Kfz Gutachter in Wiesenbronn prüfen das gewünschte Fahrzeug umfassend. Hierbei werden alle relevanten Kriterien zur Bewertung herangezogen, um eine neutrale Meinung bilden zu können. Eine neutrale Meinung kann hierbei besonders wichtig sein, da bei dem Verkauf oder auch dem Kauf eines Kraftfahrzeugs letztlich immer um den Preis gehandelt wird. Sollten Sie daher einen Termin bei unseren Sachverständigen in Wiesenbronn vereinbaren, garantieren wir Ihnen, dass wir Ihnen eine verlässliche Auskunft geben und den Preisrahmen festlegen. Zudem werden auch Schäden, welche möglicherweise nicht offenbart wurden, zuverlässig durch uns gefunden. Es lohnt sich, einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Wiesenbronn zu vereinbaren und Ihr Fahrzeug überprüfen zu lassen.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist im Oldtimer Gutachten enthalten?

Gegenüber den vorherigen Anforderungen ist die Struktur deutlich übersichtlicher und simpler ausgestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Pflege- und Erhaltungszustand sollten so ansprechend sein, dass es sich lohnt, das Fahrzeug als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Hierbei ist die Werteskala für die Genehmigung des Kennzeichens für den Oldtimer nicht von Bedeutung. Der Zulassungsbehörde genügt dadurch ein Schriftstück eines Gutachters mit der positiven Bewertung.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Zunächst hat eine durch uns erfolgende Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs den Umfang von einer Hauptuntersuchung gemäß Paragraph 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Um eine Zulassung für einen Oldtimer zu bekommen, ist es Voraussetzung, dass nur originale Bauteile verwendet wurden. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Wiesenbronn hierzu genauer beraten!

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