Die Kfz-Gutachter in Waldlaubersheim

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Waldlaubersheim bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Waldlaubersheim.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Waldlaubersheim

Als Kfz-Gutachter in Waldlaubersheim und Auto-Sachverständige in Waldlaubersheim bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Unfall

Ein Autounfall ist schnell passiert – allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich vier Millionen Unfallschäden gezählt. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Waldlaubersheim bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:

  • Was für Kosten fallen bei einer Unfallreparatur an?
  • Ist durch den Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert? Wie hoch ist diese?
  • Liegt womöglich ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden des Fahrzeugs vor?
  • Wie hoch wären der Restwert und der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Waldlaubersheim vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.

Autounfall: Schadengutachten

Mit einem neutralen Schadensgutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Durch das Gutachten erhalten Sie eine problemlose Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Waldlaubersheim eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Waldlaubersheim preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Es sollte in jedem Fall Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. So spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Dienstleistungen im Rahmen eines Gutachtens

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.

Grundstein eines fundierten Angebots

Unsere Kfz-Sachverständige in Waldlaubersheim prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Waldlaubersheim garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Waldlaubersheim, es lohnt sich!

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist im Oldtimer Gutachten enthalten?

Gegenüber vorherigen Anforderungen wurde die Struktur des neuen Gutachtens übersichtlicher und einfacher ausgefertigt. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Im Fahrzeug müssen viele Originalbauteile verbaut sein.
  • Als erhaltenswertes technisches Denkmal muss ein Oldtimer dem Pflege- und Erhaltungszustand genügen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Zur Zuteilung der Oldtimerkennzeichen ist die Werteskala sowieso unwichtig. Für die Zulassungsbehörde reicht bereits ein Oldtimergutachten mit positivem Inhalt.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Im ersten Schritt wird beim Oldtimergutachten dieselbe Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs vorgenommen, wie es bei einer nach § 29 StVZO durchgeführten Hauptuntersuchung der Fall wäre. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Damit der Wagen die Zulassung als Oldtimer erhält, dürfen darin fast ausschließlich Originalbauteile verwendet sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Waldlaubersheim hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Waldlaubersheim für Sie da sind:
55444
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Kfz Sachverständige in Becherbach bei Kirn: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Becherbach bei Kirn
Kfz Sachverständige in Biebelsheim: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Biebelsheim
Kfz Sachverständige in Bockenau: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bockenau
Kfz Sachverständige in Boos (Nahe): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Boos (Nahe)
Kfz Sachverständige in Braunweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Braunweiler
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Kfz Sachverständige in Breitenheim: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Breitenheim
Kfz Sachverständige in Bretzenheim: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bretzenheim
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Kfz Sachverständige in Auen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Auen
Kfz Sachverständige in Bad Kreuznach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bad Kreuznach
Kfz Sachverständige in Bad Münster am Stein-Ebernburg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bad Münster am Stein-Ebernburg
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Kfz-Sachverständige in Wallhausen (Nahe): Auch in Wallhausen (Nahe) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Weiler bei Monzingen: Auch in Weiler bei Monzingen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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