Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Waibstadt bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Waibstadt.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Waibstadt und Auto-Sachverständige in Waibstadt bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Autofahrer, die davon betroffen sind, sollte schnellstens den entstandenen Schaden durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Waibstadt diagnostizieren lassen, um die die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Waibstadt vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.
Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Dazu wird Ihnen in Waibstadt eine kompetente Beratung gewährt. Liegt ein Bagatellschaden vor, raten wir vereinzelt von einem Vollgutachten ab, denn es bestehen andere preiswertere Möglichkeiten, den Schaden zu beurteilen. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.
Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.
Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zudem kann der Wiederbeschaffungs- oder der Händlereinkaufswert definiert werden. Deshalb ist es für uns auch wichtig gewisse Kategorien festzulegen, die Aufschluss darüber geben, bis zu welcher Summe der Kauf für wen noch Sinn macht. Des weiteren kümmern wird uns um Rücknahmen von Leasing-Fahrzeugen, die Übernahme von Firmenfahrzeugen und die Feststellung des Wertes von Oldtimern.
Unsere Kfz-Sachverständige in Waibstadt prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. Bei dieser Prüfung und der anschließenden Bewertung fließen alle wertrelevanten Kriterien mit in die Bewertung ein. Beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeuges wird immer gehandelt. Mit einem Termin bei unseren Kfz Gutachtern in Waibstadt garantieren wir Ihnen also eine sichere Auskunft ob und in welchem Rahmen der Preis in Ordnung ist. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Waibstadt zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.
Für den täglichen Betrieb eines Oldtimers wird laut laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für den Oldtimer benötigt (siehe hierzu § 23 StVZO). Insoweit wurde die frühere besondere Betriebserlaubnis (galt bis zum Jahre 2006) durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe hierzu §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Die Struktur dieses Gutachtens wurde gegenüber früheren Anforderungen einfacher und übersichtlicher gestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:
Die von uns durchgeführte Überprüfung hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche sich in § 29 StVZO findet. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Waibstadt näher beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Waibstadt für Sie da sind:
Stadtteile in Waibstadt in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Waibstadt-Daisbach: Fliederstraße, Lilienstraße, Nelkenstraße, Gartenstraße, Vierlingstraße, Bürgermeister-Freymüller-Straße, Suttenweg, Neue Straße, Tulpenstraße, Bergstraße, Dagobertstraße, ...