Die Kfz-Gutachter in Stulln

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Stulln bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Stulln.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Stulln

Als Kfz-Gutachter in Stulln und Auto-Sachverständige in Stulln bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung von Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall

Rund vier Millionen Unfallschäden registrieren die Versicherer jährlich in Deutschland. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Stulln bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall ergeben sich einige wichtigen Fragen, die durch ein Gutachten zu klären sind:

  • Welche Kosten für die Reparatur der Unfallschäden können anfallen?
  • Ist durch den Unfall eine Wertminderung des Wagens entstanden? Wenn ja – wie hoch ist diese?
  • Liegt ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden vor?
  • Wie hoch fällt der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert aus?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Stulln vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile ein neutrales Schadensgutachten bietet

Das Kfz-Gutachten gibt Ihnen sowohl Rechtssicherheit als auch die Garantie einer optimalen Schadensregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Stulln eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Stulln günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Kontaktieren Sie uns in Stulln auch hierfür!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Die Menschen verkaufen ihre Autos aus unterschiedlichen Gründen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Diverse Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.

Basis eines soliden Angebotspreises

Wir als Kfz-Sachverständige in Stulln prüfen das Objekt in Form des Fahrzeuges ganz genau. Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Stulln geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Wir decken außerdem Schäden am Fahrzeug auf, die eventuell verschwiegen wurden. Einfach einen Termin vereinbaren und unsere Experten in Stulln prüfen lassen. Es zahlt sich aus, Sie werden es nicht bereuen!

Oldtimerbegutachtung

Für Oldtimer Fahrer erfordert die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) ein Oldtimer Gutachten für das KFZ nach der Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) §23. Die frühere besondere Erlaubnis zum Betrieb, welche 2006 in außer Kraft gesetzt wurde, ist durch das Oldtimer Gutachten ersetzt worden. (siehe: FZV (§9) Absätze 1 sowie 17.

Inhalt des Gutachtens für Oldtimer

Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Der nach VkBl. 1997 S. 538 anzuwendende Bewertungsmaßstab ist allerdings gleich geblieben. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Das Vorhandensein von originalen Bauteilen.
  • Um als technisch zu würdigen gelten zu können, wird ein entsprechender Erhaltungs- und Pflegezustand vorausgesetzt
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Dabei spielt die Werteskala bei der Zulassung des Oldtimers keine Rolle mehr. Das positiv abgeschlossene Gutachten genügt der Zulassungsbehörde bei der Zulassung.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Anschließend wird überprüft, ob Originalteile verbaut sind. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Stulln hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Stulln für Sie da sind:
92551
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Kfz Sachverständige in Schwarzhofen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Schwarzhofen
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Kfz Sachverständige in Schwarzach bei Nabburg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Schwarzach bei Nabburg
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Kfz Sachverständige in Altendorf bei Nabburg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Altendorf bei Nabburg
Kfz-Sachverständige in Teublitz: Auch in Teublitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Teunz: Auch in Teunz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Thanstein: Auch in Thanstein bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Weiding (Kreis Schwandorf): Auch in Weiding (Kreis Schwandorf) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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