Die Kfz-Gutachter in Stolpe bei Anklam

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Stolpe bei Anklam bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Stolpe bei Anklam.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Stolpe bei Anklam

Als Kfz-Gutachter in Stolpe bei Anklam und Auto-Sachverständige in Stolpe bei Anklam bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach erfolgtem Unfall ein Schadengutachen erstellen

Das Unfälle sehr schnell pasieren, zeigen die ermittelten Zahlen der Versicherungen: Jährlich ca. 4 Millionen Unfälle auf deutschen Straßen. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung gelten zu machen, sollten Betroffene nach einem Unfall schnellstmöglich einen neutralen Kfz-Gutachter in Stolpe bei Anklam aufsuchen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Straßenverkehrsunfall stellen sich unzählige Fragen. Einige Fragen lassen sich hierbei nur per Gutachten klären:

  • Reparaturkosten für die Instandsetzung der Schäden inkl. Arbeitsaufwand
  • Hat der Wagen eine Wertminderung erlitten? In welcher Höhe?
  • Muss von einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ausgegangen werden?
  • Wenn ja, von welchem Restwert oder Wiederbeschaffungswert muss ausgegangen werden?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Stolpe bei Anklam vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.

Autounfall: Schadengutachten

Vorteile durch ein neutrales Schadensgutachtens

Ein neutrales Kfz Gutachten dient vor allem der Rechtssicherheit und einer sicheren Abwicklung der Schadensregulierung. Außerdem erhalten Sie in Stolpe bei Anklam auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden in Stolpe bei Anklam wird zumeist von einem Vollgutachten abgeraten, doch es gibt weitere und preiswerte Handhaben, einen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Auch in diesem Fall dürfen Sie uns gerne kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Stolpe bei Anklam. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Unterschiedliche Eigenschaften üben hierauf einen Einfluss aus. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Vielfältige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann mithilfe der Bewertung die Berechnung des Wiederbeschaffungs- oder Händlerwertes erfolgen. Wir als Fachleute bewerten das Auto dabei in unterschiedlichen Kategorien, für wen der Kauf des Kraftfahrzeugs bis zu welcher Summe überhaupt noch sinnvoll ist. Auch Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers spielen bei uns eine große Rolle.

Das Fundament eines soliden Angebotspreises

Das Objekt der Begierde wird von unseren Gutachtern in Stolpe bei Anklam auf Herz und Nieren geprüft. Sämtliche Kriterien, die für den Wert des Kraftfahrzeugs relevant sind, fließen in unsere Bewertung ein. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es von Vorteil, eine neutrale Ansicht einzubeziehen. Bei einem Termin mit unseren Kfz Gutachtern in Stolpe bei Anklam erteilen wir Ihnen eine fundierte Auskunft dazu, inwiefern der Preis angemessen ist. Unsere Kfz-Sachverständige entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen Sie sich von unseren Experten in Stolpe bei Anklam helfen. Das wird sich definitiv auszahlen lassen.

Oldtimer begutachten lassen

Für Oldtimer Fahrer erfordert die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) ein Oldtimer Gutachten für das KFZ nach der Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) §23. Die frühere besondere Erlaubnis zum Betrieb, welche 2006 in außer Kraft gesetzt wurde, ist durch das Oldtimer Gutachten ersetzt worden. (siehe: FZV (§9) Absätze 1 sowie 17.

Was ist in einem Oldtimergutachten alles enthalten?

Die Struktur ist mit diesem Gutachten einfacher und übersichtlicher als früher gestaltet. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Das Auto muss Originalbauteile enthalten.
  • Der Erhaltungs- und Pflegezustand muss hinreichend sein, um es als Denkmal der Technik zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Für das Zuteilen von einem H-Kennzeichen spielt die Werteskala keine Rolle. Bei der Zulassungsbehörde ist ein positiv abgeschlossenes Gutachten ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Die Begutachtung des bereits zugelassenen Fahrzeuges ist zu Anfang nicht von einer herkömmlichen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zu unterscheiden. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Um eine Oldtimerzulassung erhalten zu können, müssen fast ausschließlich Originalbauteile verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Stolpe bei Anklam hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Stolpe bei Anklam für Sie da sind:
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Kfz Sachverständige in Butzow: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Butzow
Kfz Sachverständige in Dargelin: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dargelin
Kfz Sachverständige in Dargen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dargen
Kfz Sachverständige in Dersekow: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dersekow
Kfz Sachverständige in Diedrichshagen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Diedrichshagen
Kfz Sachverständige in Drewelow: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Drewelow
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Kfz Sachverständige in Garz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Garz
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Kfz Sachverständige in Benz (Usedom): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Benz (Usedom)
Kfz Sachverständige in Blesewitz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Blesewitz
Kfz Sachverständige in Boldekow: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Boldekow
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Kfz Sachverständige in Buddenhagen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Buddenhagen
Kfz-Sachverständige in Stolpe auf Usedom: Auch in Stolpe auf Usedom bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Trassenheide: Auch in Trassenheide bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ückeritz: Auch in Ückeritz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Usedom: Auch in Usedom bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Wackerow: Auch in Wackerow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Weitenhagen bei Franzburg: Auch in Weitenhagen bei Franzburg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Wietstock: Auch in Wietstock bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Wolgast: Auch in Wolgast bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Wrangelsburg: Auch in Wrangelsburg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Wusterhusen: Auch in Wusterhusen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Zemitz: Auch in Zemitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Zempin: Auch in Zempin bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ziethen bei Anklam: Auch in Ziethen bei Anklam bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Zinnowitz: Auch in Zinnowitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Zirchow: Auch in Zirchow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Züssow: Auch in Züssow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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