Die Kfz-Gutachter in Steinfeld (Oldenburg)

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Steinfeld (Oldenburg) bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Steinfeld (Oldenburg).

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Steinfeld (Oldenburg)

Als Kfz-Gutachter in Steinfeld (Oldenburg) und Auto-Sachverständige in Steinfeld (Oldenburg) bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Erzeugung von neutralen Schadengutachten nach einem Unfall

Allein in Deutschland werden jährlich um die vier Millionen Unfallschäden von Versicherern gezählt – ein Autounfall ist schnell passiert. Damit die Betroffenen ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen können, sollten sie zügig einen neutralen Kfz Gutachter in Steinfeld (Oldenburg) zur Schadensbeurteilung einschalten. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall sind einige Fragen zu klären und das kann lediglich per Gutachten erfolgen.

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Ob das Auto eine Wertminderung erlitten hat. Und wenn in welcher Höhe?
  • Handelt es sich um einen technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden
  • Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert, wie hoch der Restwert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Steinfeld (Oldenburg) vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.

Autounfall: Schadengutachten

Durch ein neutrales Kfz-Gutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine einwandfreie Regulierung des Unfallschadens und bietet Ihnen darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Steinfeld (Oldenburg) auch eine kompetente fachliche Beratung. Liegt lediglich ein Bagatellschaden vor, wird ein Vollgutachten nicht benötigt. Es stehen weitere preisgünstigere Alternativen zur Verfügung, um den Schaden zu ermitteln. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Fragen sie unsere Experten und lassen sie sich beraten!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Kfz-Verkauf sprechen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Unterschiedliche Eigenschaften üben hierauf einen Einfluss aus. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Verschiedene Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können Händlereinkaufs- sowie Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Anhand der Einteilung in unterschiedliche Kategorien unterscheiden wir für wen ein Kauf, bis zu welchem Preis noch sinnvoll ist. Bei uns spielen auch die Übernahme von Firmenwagen, Bewertung von Oldtimern und Leasing-Rücknahmen eine bedeutende Rolle.

Voraussetzungen für einen seriösen Angebotspreis

Das gewünschte Objekt wird von unseren Sachverständigen in Steinfeld (Oldenburg) einträglich geprüft. Hierbei werden alle relevanten Kriterien zur Bewertung herangezogen, um eine neutrale Meinung bilden zu können. Eine neutrale Meinung kann hierbei besonders wichtig sein, da bei dem Verkauf oder auch dem Kauf eines Kraftfahrzeugs letztlich immer um den Preis gehandelt wird. Sollten Sie daher einen Termin bei unseren Sachverständigen in Steinfeld (Oldenburg) vereinbaren, garantieren wir Ihnen, dass wir Ihnen eine verlässliche Auskunft geben und den Preisrahmen festlegen. Im weiteren Verlauf finden wir auch Schäden, die in der Anzeige eventuell nicht genannt worden sind. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Steinfeld (Oldenburg) zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.

Oldtimerbegutachtung

Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).

Was umfasst das Gutachten für Ihren Oldtimer?

Gegenüber den vorherigen Anforderungen ist die Struktur deutlich übersichtlicher und simpler ausgestaltet. Nicht geändert hat sich hierbei der frühere Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss genügen, um es als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Zur Zuteilung der Oldtimerkennzeichen ist die Werteskala sowieso unwichtig. Für die Zulassungsbehörde reicht bereits ein Oldtimergutachten mit positivem Inhalt.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Im ersten Schritt wird beim Oldtimergutachten dieselbe Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs vorgenommen, wie es bei einer nach § 29 StVZO durchgeführten Hauptuntersuchung der Fall wäre. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Damit der Wagen die Zulassung als Oldtimer erhält, dürfen darin fast ausschließlich Originalbauteile verwendet sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Steinfeld (Oldenburg) hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Steinfeld (Oldenburg) für Sie da sind:
49439, 49451

Stadtteile in Steinfeld (Oldenburg) in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Steinfeld (Oldenburg)-Brokamp-Wieferich: Düper Heckenweg, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Steinfeld (Oldenburg)-Harpendorf: Koenigsallee, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Steinfeld (Oldenburg)-Mühlen (Oldenburg): Ondruper Kamp, Am Schulplatz, Ankerweg, Birkenallee, Ottersberg, Schützenstraße, Adolf-Kolping-Straße, Heidewinkel, An der Bahn, Am Klostergarten, J.-H.-Rabe-Straße, Wellerdings Grund, Am Bahndamm, Vor dem Kloster, Friedhofsweg, Büsgang, ...

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Kfz-Sachverständige in Neuenkirchen-Vörden: Auch in Neuenkirchen-Vörden bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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