Die Kfz-Gutachter in Stechow-Ferchesar

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Stechow-Ferchesar bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Stechow-Ferchesar.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Stechow-Ferchesar

Als Kfz-Gutachter in Stechow-Ferchesar und Auto-Sachverständige in Stechow-Ferchesar bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach einem Unfall erstellen wir Ihr Schadengutachten

Bei rund vier Millionen Unfallschäden in Deutschland kann Versicherten schnell ein Autounfall passieren. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Stechow-Ferchesar bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall stellen sich zahlreiche Fragen, die durch das Gutachten zu klären sind:

  • Welche Kosten für die Reparatur der Unfallschäden können anfallen?
  • Entsteht eine Wertminderung durch den Schaden und in welchem Umfang?
  • Liegt ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden vor?
  • Wie hoch fällt der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert aus?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Stechow-Ferchesar vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile ein neutrales Schadensgutachten bietet

Mittels des Gutachtens erhalten Sie eine einwandfreie Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Stechow-Ferchesar eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Stechow-Ferchesar günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Doch auch in diesem Fall sollten Sie uns kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Fahrzeuge werden aus unterschiedlichen Gründen verkauft. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Vielfältige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.

Basis eines soliden Angebotspreises

Wir als Gutachter in Stechow-Ferchesar prüfen ihr Objekt der Begierde auf Herz und Nieren! Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Stechow-Ferchesar geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Auch schwer erkennbare Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind, werden von uns zuverlässig entdeckt. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin in Stechow-Ferchesar und lassen es von unseren Experten prüfen.

Gutachten zu Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Fahrzeuggutachten notwendig (siehe auch § 23 StVZO). Die bis 2006 vorgeschriebene besondere Betriebserlaubnis wird durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe auch §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in einem Oldtimergutachten alles enthalten?

Der Aufbau und Inhalt des Gutachtens ist im Vergleich zur früheren Struktur übersichtlicher und einfacher ausgestaltet. Nicht geändert hat sich der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Das Fahrzeug muss aus original Bauteilen bestehen
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss genügen, um es als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. So soll die Abwicklung der Oldtimerzulassung vereinfacht werden. Vielmehr genügt für die Zulassungsbehörde ein positiv abgeschlossenes Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Die von uns durchgeführte Untersuchung Ihres Fahrzeugs hat in erster Linie den Umfang einer Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Fast keine anderen Teile sind zugelassen. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Stechow-Ferchesar hierzu genauer beraten!

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