Die Kfz-Gutachter in Stadtilm

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Stadtilm bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Stadtilm.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Stadtilm

Als Kfz-Gutachter in Stadtilm und Auto-Sachverständige in Stadtilm bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Autofahrer, die davon betroffen sind, sollte schnellstens den entstandenen Schaden durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Stadtilm diagnostizieren lassen, um die die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:

  • Wie hoch werden in etwa die Kosten für die Reparatur des Schadens ausfallen?
  • Hat das Kraftfahrzeug eine Wertminderung erlitten und falls ja, in welcher Höhe?
  • Liegt etwa sogar ein Totalschaden vor?
  • Was sind der aktuelle Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Stadtilm vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Vorteile durch ein neutrales Schadensgutachtens

Mit dem neutralen Schadensgutachten erhalten Sie neben Rechtssicherheit auch eine ausgezeichnete Schadenregulierung. Dazu wird Ihnen in Stadtilm eine kompetente Beratung gewährt. Liegt ein Bagatellschaden vor, raten wir vereinzelt von einem Vollgutachten ab, denn es bestehen andere preiswertere Möglichkeiten, den Schaden zu beurteilen. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Es sollte in jedem Fall Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Stadtilm. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Vielfältige Dienstleistungen

Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zudem kann der Wiederbeschaffungs- oder der Händlereinkaufswert definiert werden. Deshalb ist es für uns auch wichtig gewisse Kategorien festzulegen, die Aufschluss darüber geben, bis zu welcher Summe der Kauf für wen noch Sinn macht. Des weiteren kümmern wird uns um Rücknahmen von Leasing-Fahrzeugen, die Übernahme von Firmenfahrzeugen und die Feststellung des Wertes von Oldtimern.

Voraussetzung für einen seriösen Angebotspreis

Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Stadtilm auf Herz und Nieren geprüft. Bei dieser Prüfung und der anschließenden Bewertung fließen alle wertrelevanten Kriterien mit in die Bewertung ein. Beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeuges wird immer gehandelt. Mit einem Termin bei unseren Kfz Gutachtern in Stadtilm garantieren wir Ihnen also eine sichere Auskunft ob und in welchem Rahmen der Preis in Ordnung ist. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Stadtilm und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.

Begutachtung von Oldtimerfahrzeugen

Für den täglichen Betrieb eines Oldtimers wird laut laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für den Oldtimer benötigt (siehe hierzu § 23 StVZO). Insoweit wurde die frühere besondere Betriebserlaubnis (galt bis zum Jahre 2006) durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe hierzu §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in einem Oldtimergutachten alles enthalten?

Die Struktur dieses Gutachtens wurde gegenüber früheren Anforderungen einfacher und übersichtlicher gestaltet. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Die ausschließliche Verwendung von Originalbauteilen
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss so weit gewährleistet sein, um es als technisches Denkmal würdigen zu können.
Mit der Neuausfertigung der FZV wurde auch auf die sonst angewandte Bewertungsskala verzichtet. Der Grund dafür war, dass die Oldtimer-Zulassung einfacher gemacht werden sollte. Mittlerweile ist für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens die Werteskala unerheblich. Das positiv abgeschlossene Gutachten genügt der Zulassungsbehörde bei der Zulassung.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Stadtilm näher beraten!

Weiteres zu Gutachter Profi: Ihrem Kfz-Sachverständigen in Stadtilm


Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Stadtilm für Sie da sind:
99326
Kfz Sachverständige in Stützerbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Stützerbach
Kfz Sachverständige in Wachsenburggemeinde: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Wachsenburggemeinde
Kfz Sachverständige in Wildenspring: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Wildenspring
Kfz Sachverständige in Wipfratal: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Wipfratal
Kfz Sachverständige in Witzleben: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Witzleben
Kfz Sachverständige in Wolfsberg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Wolfsberg
Kfz-Sachverständige in Schmiedefeld am Rennsteig: Auch in Schmiedefeld am Rennsteig bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Rockhausen: Auch in Rockhausen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Plaue: Auch in Plaue bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Pennewitz: Auch in Pennewitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Osthausen-Wülfershausen: Auch in Osthausen-Wülfershausen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Neustadt am Rennsteig: Auch in Neustadt am Rennsteig bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Neusiß: Auch in Neusiß bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Möhrenbach: Auch in Möhrenbach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Martinroda: Auch in Martinroda bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Liebenstein: Auch in Liebenstein bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Langewiesen: Auch in Langewiesen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Kirchheim bei Arnstadt: Auch in Kirchheim bei Arnstadt bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ilmtal: Auch in Ilmtal bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ilmenau: Auch in Ilmenau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ichtershausen: Auch in Ichtershausen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Herschdorf: Auch in Herschdorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Großbreitenbach: Auch in Großbreitenbach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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