Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Schwasdorf bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Schwasdorf.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Schwasdorf und Auto-Sachverständige in Schwasdorf bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Den Betroffenen wird dringend empfohlen sich an einen neutralen Kfz Gutachter in Schwasdorf zu wenden, der den Schaden begutachtet, damit Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall sind einige Fragen zu klären und das kann lediglich per Gutachten erfolgen.
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Schwasdorf vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.
Mittels des Gutachtens erhalten Sie eine einwandfreie Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Eine kompetente Beratung in Schwasdorf erhalten Sie ebenfalls. Von einem Vollgutachten ist abzuraten, sofern lediglich ein Bagatellschaden vorliegt. In einem solchen Fall gibt es andere, preiswertere Möglichkeit den Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Auch in diesem Fall dürfen Sie uns gerne kontaktieren!
Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.
Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Andererseits wird ebenfalls der Händlereinkaufswert sowie der Wiederbeschaffungswert ermittelt. In unterschiedliche Kategorien differenzieren wir deshalb, für welche Person der Kauf bis zu welcher Summe sinngemäß ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen, Leasingrücknahme und Evaluierungen des Wertes von Oldtimern spielen bei uns eine bedeutende Rolle.
Das gewünschte Objekt wird von unseren Sachverständigen in Schwasdorf einträglich geprüft. In die Bewertung lassen wir alle nötigen Kriterien, die für den Wert bestimmend sind, mit einfließen. Gerade beim Handel mit Fahrzeugen wird immer über den Preis gehandelt, weshalb es einen Vorteil darstellt, wenn man sich eine neutrale Meinung einholt. Vereinbaren Sie daher bei unserem Gutachter in Schwasdorf einen Termin und wir geben Ihnen genauer Auskünfte über das Auto und seinen Wert einschließlich seines Preises. Im weiteren Verlauf finden wir auch Schäden, die in der Anzeige eventuell nicht genannt worden sind. Ein Termin bei unserem Kfz-Sachverständigen in Schwasdorf zahlt sich damit für Sie aus.
Die Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV genannt, fordert ein Gutachten über einen Oldtimer, bevor dieser für den Straßenverkehr zugelassen werden kann (§ 23 StVZO). Bis 2006 galt die Vorschrift eine besondere Betriebserlaubnis zum Nutzen eines Oldtimers vorzulegen. Diese ersetzt heute das Gutachten laut §§ 9 Absatz 1 und 17 FZO.
Ein solches Gutachten ab 2006 ist nunmehr übersichtlicher und zugleich einfacher gestaltet. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:
Die Überprüfung eines Oldtimers, der bereits zugelassen ist, geschieht in Form einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Fast keine anderen Bauteile als originale Bauteile dürfen an einem Oldtimer verbaut sein, um die gewünschte Oldtimerzulassung zu erhalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Schwasdorf hierzu!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Schwasdorf für Sie da sind: