Die Kfz-Gutachter in Schutz

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Schutz bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Schutz.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Schutz

Als Kfz-Gutachter in Schutz und Auto-Sachverständige in Schutz bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachtenserstellung nach einem Unfall

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung gelten zu machen, sollten Betroffene nach einem Unfall schnellstmöglich einen neutralen Kfz-Gutachter in Schutz aufsuchen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall gibt es einige essentielle Fragestellungen, die nur durch ein Gutachten aufgeklärt werden können:

  • Reparaturkosten für die Instandsetzung der Schäden inkl. Arbeitsaufwand
  • Ist eine Wertminderung für das Fahrzeug entstanden und in welcher Höhe muss diese angerechnet werden
  • Muss von einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ausgegangen werden?
  • Wenn ja, von welchem Restwert oder Wiederbeschaffungswert muss ausgegangen werden?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Schutz vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.

Autounfall: Schadengutachten

Vorteile durch ein neutrales Schadensgutachtens

Das neutrale Schadensgutachten bringt Rechtssicherheit. Bei der Schadenregulierung, gestützt auf ein Kfz-Gutachten, haben Sie die Vorteile auf Ihrer Seite Außerdem erhalten Sie in Schutz auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden in Schutz wird zumeist von einem Vollgutachten abgeraten, doch es gibt weitere und preiswerte Handhaben, einen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Verständigen Sie uns in Schutz auch in solchen Fällen!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Es sind viele Gründe für den Verkauf eines Wagens vorhanden. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei gibt es zahlreiche Einflussfaktoren. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Weitere Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann mithilfe der Bewertung die Berechnung des Wiederbeschaffungs- oder Händlerwertes erfolgen. Wir als Fachleute bewerten das Auto dabei in unterschiedlichen Kategorien, für wen der Kauf des Kraftfahrzeugs bis zu welcher Summe überhaupt noch sinnvoll ist. Auch Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers spielen bei uns eine große Rolle.

Das Fundament eines soliden Angebotspreises

Wir als Kfz-Gutachter in Schutz prüfen das bevorstehende Objekt in allen Kategorien. Sämtliche Kriterien, die für den Wert des Kraftfahrzeugs relevant sind, fließen in unsere Bewertung ein. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es von Vorteil, eine neutrale Ansicht einzubeziehen. Bei einem Termin mit unseren Kfz Gutachtern in Schutz erteilen wir Ihnen eine fundierte Auskunft dazu, inwiefern der Preis angemessen ist. Auch nicht explizit genannte Schäden werden von uns zuverlässig erkannt. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen das Fahrzeug von einem unserer Kfz-Sachverständigen in Schutz prüfen.

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Die Inhalte des Oldtimer-Gutachtens

Im Vergleich zu früher wurde die Struktur des jeweiligen Gutachtens übersichtlicher und einfacher. Der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist dabei jedoch gleichgeblieben. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Schließlich muss sein Pflege- und Erhaltungszustand genügen, um das Kraftfahrzeug auch als technisches Denkmal würdigen zu können.
Mit der Neufassung der FZV wurde auch auf die vorher geltende Bewertungsskala verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Mittlerweile ist für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens die Werteskala unerheblich. Der Zulassungsbehörde genügt ein positiv abgeschlossenes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Die von uns durchgeführte Überprüfung hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche sich in § 29 StVZO findet. Außerdem prüfen wir die Originalität der verbauten Teile an Ihrem Auto. Um die beliebte Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen fast keine anderen Bauteile als originale verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Schutz hierzu!

Weiteres zu Gutachter Profi: Ihrem Kfz-Sachverständigen in Schutz


Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Schutz für Sie da sind:
54570
Kfz Sachverständige in Salm: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Salm
Kfz Sachverständige in Deudesfeld: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Deudesfeld
Kfz Sachverständige in Meisburg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Meisburg
Kfz Sachverständige in Feusdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Feusdorf
Kfz Sachverständige in Birgel: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Birgel
Kfz Sachverständige in Lissendorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Lissendorf
Kfz Sachverständige in Kerschenbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Kerschenbach
Kfz Sachverständige in Jünkerath: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Jünkerath
Kfz Sachverständige in Gönnersdorf bei Gerolstein: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Gönnersdorf bei Gerolstein
Kfz Sachverständige in Niederstadtfeld: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Niederstadtfeld
Kfz Sachverständige in Oberstadtfeld: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Oberstadtfeld
Kfz Sachverständige in Dockweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dockweiler
Kfz Sachverständige in Hinterweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Hinterweiler
Kfz Sachverständige in Betteldorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Betteldorf
Kfz Sachverständige in Kirchweiler: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Kirchweiler
Kfz-Sachverständige in Schüller: Auch in Schüller bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Stadtkyll: Auch in Stadtkyll bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Steffeln: Auch in Steffeln bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Steineberg: Auch in Steineberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Steiningen: Auch in Steiningen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Strohn: Auch in Strohn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Strotzbüsch: Auch in Strotzbüsch bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Udler: Auch in Udler bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Üdersdorf: Auch in Üdersdorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Uersfeld: Auch in Uersfeld bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Ueß: Auch in Ueß bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Üxheim: Auch in Üxheim bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Utzerath: Auch in Utzerath bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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