Die Kfz-Gutachter in Rheinbreitbach

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Rheinbreitbach bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Rheinbreitbach.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Rheinbreitbach

Als Kfz-Gutachter in Rheinbreitbach und Auto-Sachverständige in Rheinbreitbach bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Ein Schadensgutachten wird nach einem Unfall erstellt

Das Unfälle sehr schnell pasieren, zeigen die ermittelten Zahlen der Versicherungen: Jährlich ca. 4 Millionen Unfälle auf deutschen Straßen. Eine Feststellung des Schadens ist, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen, für Betroffene durch einen neutralen Kfz Gutachter in Rheinbreitbach schnellstmöglich durchführen zu lassen Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Verkehrsunfall entstehen viele essentiell wichtige Fragen.

  • Wie hoch sind die Kosten, welche für die Unfallreparatur anfallen können?
  • Ist bei dem Fahrzeug eine Wertminderung eingetreten? Wie hoch ist sie?
  • Sind Aspekte des wirtschaftlichen Totalschadens anzurechnen?
  • Auch die Höhe des Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert ist von großer Bedeutung.

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Rheinbreitbach vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile erhalten Sie durch das neutrale Schadensgutachten?

Die Kunden erhalten mit einem Gutachten die Rechtssicherheit sowie eine vollständige Schadenregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Rheinbreitbach eine kompetente Beratung. Sollte es sich allerdings nur um einen Bagatellschaden handeln, dann gibt es jedoch alternative, günstigere Methoden den Schaden zu bewerten, hier raten wir dann möglicherweise von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Kontaktieren Sie uns in Rheinbreitbach auch in diesem Fall!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Es sind viele Gründe für den Verkauf eines Wagens vorhanden. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei spielen verschiedenste Faktoren eine zentrale Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Weitere Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Aber auch ein Wiederbeschaffungswert oder Händlereinkaufswert wird festgelegt. Es erfolgt dabei auch eine Unterscheidung der verschiedenen Kategorien, bis zu welcher Summe ein Kauf von wem sinnvoll wäre. Dieses Kriterium greift oft bei der Bewertung von Leasing-Rückläufern oder der Übernahme von Firmenwägen in private Nutzung oder Händlerhand.

Die Grundlage eines guten Angebotspreises

Das Objekt wird durch uns als Kfz Gutachter in Rheinbreitbach umfassend geprüft. In die Bewertung fließen alle für den Wert relevanten Kriterien ein. Handeln gehört beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs immer mit dazu, umso nützlicher ist es eine neutrale Bewertung vorliegen zu haben. Wir als Kfz Sachverständige in Rheinbreitbach garantieren Ihnen daher eine seriöse Auskunft darüber, in welcher Preisspanne sich das Fahrzeug bewegt. Auch Schäden, die eventuell nicht genannt wurden, werden zuverlässig von unseren Sachverständigen entdeckt. Für Sie lohnt sich ein Termin bei unseren Kfz-Sachverständigen in Rheinbreitbach, machen Sie einen Termin aus.

Die Beurteilung von Oldtimern

Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).

Was enthält das Gutachten für Oldtimer?

Gegenüber vorherigen Anforderungen wurde die Struktur des neuen Gutachtens übersichtlicher und einfacher ausgefertigt. Der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist dabei jedoch gleichgeblieben. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Das Vorhandensein von originalen Bauteilen.
  • Schließlich muss sein Pflege- und Erhaltungszustand genügen, um das Kraftfahrzeug auch als technisches Denkmal würdigen zu können.
Mit der Neufassung der FZV wurde auch auf die vorher geltende Bewertungsskala verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Mittlerweile ist für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens die Werteskala unerheblich. Der Zulassungsbehörde genügt ein positiv abgeschlossenes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Die von uns durchgeführte Überprüfung hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche sich in § 29 StVZO findet. Außerdem prüfen wir die Originalität der verbauten Teile an Ihrem Auto. Um die beliebte Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen fast keine anderen Bauteile als originale verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Rheinbreitbach hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Rheinbreitbach für Sie da sind:
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Kfz Sachverständige in Ratzert: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Ratzert
Kfz Sachverständige in Dürrholz: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dürrholz
Kfz Sachverständige in Döttesfeld: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Döttesfeld
Kfz Sachverständige in Dierdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dierdorf
Kfz Sachverständige in Dernbach bei Dierdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dernbach bei Dierdorf
Kfz Sachverständige in Datzeroth: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Datzeroth
Kfz Sachverständige in Dattenberg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Dattenberg
Kfz Sachverständige in Buchholz (Westerwald): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Buchholz (Westerwald)
Kfz Sachverständige in Bruchhausen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bruchhausen
Kfz Sachverständige in Breitscheid (Kreis Neuwied): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Breitscheid (Kreis Neuwied)
Kfz Sachverständige in Bonefeld: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bonefeld
Kfz Sachverständige in Bad Hönningen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Bad Hönningen
Kfz Sachverständige in Asbach (Westerwald): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Asbach (Westerwald)
Kfz-Sachverständige in Rheinbrohl: Auch in Rheinbrohl bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Rodenbach bei Puderbach: Auch in Rodenbach bei Puderbach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Roßbach (Wied): Auch in Roßbach (Wied) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Rüscheid: Auch in Rüscheid bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Sankt Katharinen: Auch in Sankt Katharinen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Stebach: Auch in Stebach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Steimel: Auch in Steimel bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Straßenhaus: Auch in Straßenhaus bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Thalhausen: Auch in Thalhausen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Unkel: Auch in Unkel bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Urbach: Auch in Urbach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Vettelschoß: Auch in Vettelschoß bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Waldbreitbach: Auch in Waldbreitbach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Windhagen: Auch in Windhagen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Woldert: Auch in Woldert bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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