Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Reuth bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Reuth.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Reuth und Auto-Sachverständige in Reuth bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Reuth festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall sind einige Fragen zu klären und das kann lediglich per Gutachten erfolgen.
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Reuth vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.
Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine einwandfreie Regulierung des Unfallschadens und bietet Ihnen darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Reuth auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Fragen sie unsere Experten und lassen sie sich beraten!
Fahrzeuge werden aus unterschiedlichen Gründen verkauft. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Unterschiedliche Eigenschaften üben hierauf einen Einfluss aus. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.
Das gewünschte Objekt wird von unseren Sachverständigen in Reuth einträglich geprüft. Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Im weiteren Verlauf finden wir auch Schäden, die in der Anzeige eventuell nicht genannt worden sind. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Reuth zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.
Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Der Aufbau und die Gliederung des Gutachtens sind durch die Änderung einfacher und übersichtlicher geworden. Nicht geändert hat sich der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:
Die von uns durchgeführte Untersuchung Ihres Fahrzeugs hat in erster Linie den Umfang einer Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Fast keine anderen Teile sind zugelassen. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Reuth hierzu genauer beraten!
Stadtteile in Reuth in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Reuth-Dehles: Waldweg, ...
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Reuth-Tobertitz: Stelzenweg, ...