Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Rantrum bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Rantrum.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Rantrum und Auto-Sachverständige in Rantrum bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Schnell ist ein Autounfall passiert, die Versicherer in Deutschland zählen jährlich etwa vier Millionen Schäden durch Unfälle. Eine Feststellung des Schadens ist, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen, für Betroffene durch einen neutralen Kfz Gutachter in Rantrum schnellstmöglich durchführen zu lassen Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Rantrum vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.
Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Darüber hinaus erhalten Sie in Rantrum eine kompetente Beratung. Sollte es sich allerdings nur um einen Bagatellschaden handeln, dann gibt es jedoch alternative, günstigere Methoden den Schaden zu bewerten, hier raten wir dann möglicherweise von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.
Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei spielen diverse Faktoren eine bestimmende Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Aber auch ein Wiederbeschaffungswert oder Händlereinkaufswert wird festgelegt. Es erfolgt dabei auch eine Unterscheidung der verschiedenen Kategorien, bis zu welcher Summe ein Kauf von wem sinnvoll wäre. Dieses Kriterium greift oft bei der Bewertung von Leasing-Rückläufern oder der Übernahme von Firmenwägen in private Nutzung oder Händlerhand.
Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Rantrum auf Herz und Nieren geprüft. In die Bewertung fließen alle für den Wert relevanten Kriterien ein. Handeln gehört beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs immer mit dazu, umso nützlicher ist es eine neutrale Bewertung vorliegen zu haben. Wir als Kfz Sachverständige in Rantrum garantieren Ihnen daher eine seriöse Auskunft darüber, in welcher Preisspanne sich das Fahrzeug bewegt. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Es lohnt sich, einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Rantrum zu vereinbaren und Ihr Fahrzeug überprüfen zu lassen.
Für Oldtimer Fahrer erfordert die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) ein Oldtimer Gutachten für das KFZ nach der Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) §23. Die frühere besondere Erlaubnis zum Betrieb, welche 2006 in außer Kraft gesetzt wurde, ist durch das Oldtimer Gutachten ersetzt worden. (siehe: FZV (§9) Absätze 1 sowie 17.
Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:
Im ersten Schritt wird beim Oldtimergutachten dieselbe Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs vorgenommen, wie es bei einer nach § 29 StVZO durchgeführten Hauptuntersuchung der Fall wäre. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Damit der Wagen die Zulassung als Oldtimer erhält, dürfen darin fast ausschließlich Originalbauteile verwendet sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Rantrum hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Rantrum für Sie da sind: