Die Kfz-Gutachter in Rabenkirchen-Faulück

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Rabenkirchen-Faulück bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Rabenkirchen-Faulück.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Rabenkirchen-Faulück

Als Kfz-Gutachter in Rabenkirchen-Faulück und Auto-Sachverständige in Rabenkirchen-Faulück bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Autofahrer, die davon betroffen sind, sollte schnellstens den entstandenen Schaden durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Rabenkirchen-Faulück diagnostizieren lassen, um die die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall kommen zahlreiche wichtige Fragen auf, die nur im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten sind:

  • Wie hoch werden in etwa die Kosten für die Reparatur des Schadens ausfallen?
  • Hat das Kraftfahrzeug eine Wertminderung erlitten und falls ja, in welcher Höhe?
  • Liegt etwa sogar ein Totalschaden vor?
  • Was sind der aktuelle Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Rabenkirchen-Faulück vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Vorteile durch ein neutrales Schadensgutachtens

Mit dem neutralen Schadensgutachten erhalten Sie neben Rechtssicherheit auch eine ausgezeichnete Schadenregulierung. Dazu wird Ihnen in Rabenkirchen-Faulück eine kompetente Beratung gewährt. Liegt ein Bagatellschaden vor, raten wir vereinzelt von einem Vollgutachten ab, denn es bestehen andere preiswertere Möglichkeiten, den Schaden zu beurteilen. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Es sollte in jedem Fall Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Rabenkirchen-Faulück. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Vielfältige Dienstleistungen

Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zudem kann der Wiederbeschaffungs- oder der Händlereinkaufswert definiert werden. Deshalb ist es für uns auch wichtig gewisse Kategorien festzulegen, die Aufschluss darüber geben, bis zu welcher Summe der Kauf für wen noch Sinn macht. Des weiteren kümmern wird uns um Rücknahmen von Leasing-Fahrzeugen, die Übernahme von Firmenfahrzeugen und die Feststellung des Wertes von Oldtimern.

Voraussetzung für einen seriösen Angebotspreis

Das von Ihnen ausgesuchte Auto wird von unseren Fachleuten in Rabenkirchen-Faulück auf Herz und Nieren geprüft. Bei dieser Prüfung und der anschließenden Bewertung fließen alle wertrelevanten Kriterien mit in die Bewertung ein. Beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeuges wird immer gehandelt. Mit einem Termin bei unseren Kfz Gutachtern in Rabenkirchen-Faulück garantieren wir Ihnen also eine sichere Auskunft ob und in welchem Rahmen der Preis in Ordnung ist. Unsere Kfz-Gutachter entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit genannt wurden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Rabenkirchen-Faulück und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.

Begutachtung von Oldtimerfahrzeugen

Für den täglichen Betrieb eines Oldtimers wird laut laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für den Oldtimer benötigt (siehe hierzu § 23 StVZO). Insoweit wurde die frühere besondere Betriebserlaubnis (galt bis zum Jahre 2006) durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe hierzu §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in einem Oldtimergutachten alles enthalten?

Die Struktur dieses Gutachtens wurde gegenüber früheren Anforderungen einfacher und übersichtlicher gestaltet. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Die bedeutsamsten Aspekte eines Gutachtens für Oldtimer sind dementsprechend:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Die ausschließliche Verwendung von Originalbauteilen
  • Der Pflege- und Erhaltungszustand muss so weit gewährleistet sein, um es als technisches Denkmal würdigen zu können.
Mit der Neuausfertigung der FZV wurde auch auf die sonst angewandte Bewertungsskala verzichtet. Der Grund dafür war, dass die Oldtimer-Zulassung einfacher gemacht werden sollte. Mittlerweile ist für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens die Werteskala unerheblich. Das positiv abgeschlossene Gutachten genügt der Zulassungsbehörde bei der Zulassung.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Rabenkirchen-Faulück näher beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Rabenkirchen-Faulück für Sie da sind:
24407
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Kfz Sachverständige in Schleswig: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Schleswig
Kfz Sachverständige in Scheggerott: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Scheggerott
Kfz Sachverständige in Schafflund: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Schafflund
Kfz Sachverständige in Schaalby: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Schaalby
Kfz Sachverständige in Saustrup: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Saustrup
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Kfz-Sachverständige in Rabenholz: Auch in Rabenholz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Rabel: Auch in Rabel bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Quern: Auch in Quern bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Pommerby: Auch in Pommerby bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Osterby bei Medelby: Auch in Osterby bei Medelby bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Oeversee: Auch in Oeversee bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Oersberg: Auch in Oersberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Nübel: Auch in Nübel bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Nottfeld: Auch in Nottfeld bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Nordhackstedt: Auch in Nordhackstedt bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Norderstapel: Auch in Norderstapel bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Norderbrarup: Auch in Norderbrarup bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Niesgrau: Auch in Niesgrau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Nieby: Auch in Nieby bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Neuberend: Auch in Neuberend bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Munkbrarup: Auch in Munkbrarup bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Mohrkirch: Auch in Mohrkirch bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Meyn: Auch in Meyn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Meggerdorf: Auch in Meggerdorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Medelby: Auch in Medelby bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Maasholm: Auch in Maasholm bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Maasbüll: Auch in Maasbüll bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Lürschau: Auch in Lürschau bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Lottorf: Auch in Lottorf bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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