Die Kfz-Gutachter in Oy

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Oy bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Oy.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Oy

Als Kfz-Gutachter in Oy und Auto-Sachverständige in Oy bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung eines Schadengutachtens nach einem Unfall

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Oy festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall ergeben sich einige wichtigen Fragen, die durch ein Gutachten zu klären sind:

  • Welche Reparaturkosten erwarten mich für die Reparatur?
  • Ist durch den Unfall eine Wertminderung des Wagens entstanden? Wenn ja – wie hoch ist diese?
  • Handelt es sich um einen Totalschaden?
  • Wie hoch sind Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Oy vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Das Kfz-Gutachten gibt Ihnen sowohl Rechtssicherheit als auch die Garantie einer optimalen Schadensregulierung. Außerdem erhalten Sie in Oy auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Kontaktieren Sie uns in Oy auch hierfür!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt diverse Gründe ein Auto in Oy zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei spielen verschiedenste Faktoren eine zentrale Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Weitere Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.

Das Fundament eines angemessenen Angebotspreises

Wir als Kfz-Sachverständige in Oy prüfen das Objekt in Form des Fahrzeuges ganz genau. Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Wir decken außerdem Schäden am Fahrzeug auf, die eventuell verschwiegen wurden. Sie sollten daher direkt einen Termin mit einem unserer Experten in Oy ausmachen und es überprüfen lassen – es zahlt sich mit Sicherheit aus.

Gutachten zu Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten des Fahrzeuges nach § 23 StVZO benötigt. Dieses Gutachten ersetzt die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 vorgeschrieben war (§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Worauf stützt sich das Gutachten für Oldtimer?

Gegenüber den vorherigen Anforderungen ist die Struktur deutlich übersichtlicher und simpler ausgestaltet. Der bisherige Bewertungsstab nach VkBl. 1997 Seite 538 blieb berührungslos. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • das Fahrzeug muss in der Form gepflegt und erhalten sein, dass es als Denkmal gelten kann
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala ohnehin nicht wichtig. So genügt der Zulassungsbehörde ein positiv bewertetes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Außerdem prüfen wir die Originalität der verbauten Teile an Ihrem Auto. Fast keine anderen Bauteile als originale Bauteile dürfen an einem Oldtimer verbaut sein, um die gewünschte Oldtimerzulassung zu erhalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Oy hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Oy für Sie da sind:
87466

Stadtteile in Oy in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Oy-Faistenoy: Am Alpenblick, Rosenweg, Brunnenstraße, Wertachstraße, Tannenweg, Ringweg, Am Wiesenrain, Seeblickstraße, ...

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Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Oy-Petersthal: Burgstallweg, Burgstraße, Im Leer, Am Bux, In der Sal, Thalstraße, ...

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