Die Kfz-Gutachter in Otterwisch

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Otterwisch bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Otterwisch.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Otterwisch

Als Kfz-Gutachter in Otterwisch und Auto-Sachverständige in Otterwisch bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachtenserstellung nach einem Unfall

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Sachschäden selbst bei leichten Unfällen müssen gegenüber dem Versicherungsgeber von KFZ-Versicherungen über ein Gutachten bewertet werden. Ein neutraler Kfz Sachverständiger in Otterwisch sollte vom Versicherungsnehmer daher schnellstmöglich beauftragt werden. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Hierzu gehören folgende Punkte:

  • Welche Reparaturkosten sind durch den Unfall angefallen?
  • Liegt eine Wertminderung vor? Wie hoch ist sie?
  • Liegt sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vor?
  • Wie hoch sind Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Otterwisch vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile erhalten Sie durch das neutrale Schadensgutachten?

Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Dazu wird Ihnen in Otterwisch eine kompetente Beratung gewährt. Gerade bei einem Bagatellschaden gibt es anderweitige, preiswerte Verfahren den Unfallschaden festzustellen, daher raten wir hier bei Bedarf von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Auch in diesem Fall sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Otterwisch. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Vielfältige Dienstleistungen

Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Mitunter ist der Wiederbeschaffungswert zu berechnen und der Händlereinkaufswert wird festgelegt. Auf diese Weise können wir auch in verschiedenen Kategorien unterscheiden, für welche Person der Kauf bis zu einer Höhe von welchem Betrag noch sinnhaft ist. Bei uns werden auch Leasing-Rücknahmen, die Evaluierung von Oldtimer-Werten sowie die Übernahme von Firmenwagen behandelt.

Die Grundlage eines wertbeständigen Angebotspreises

Wir als Kfz Sachverständige in Otterwisch prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. Alle Gesichtspunkte, die den Wert des Fahrzeugs betreffen fließen dabei in unsere Bewertung mit ein. Gerade beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen wird viel gehandelt – deshalb macht es hierbei Sinn, sich eine neutrale Meinung einzuholen. Im Rahmen eines Termins bei unseren Kfz Gutachter in Otterwisch garantieren wir Ihnen eine belastbare Auskunft darüber zu geben, in welcher Spanne sich der Preis bewegen darf. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin in Otterwisch und lassen es von unseren Experten prüfen.

Die Bewertung von Oldtimern

Zur Anschaffung eines Oldtimers wird ein spezielles Gutachten benötigt (§23 StVZO). Bis 2006 gab es die besondere Betriebserlaubnis für Oldtimer, die jetzt durch das Gutachten ersetzt wurde (§§9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was umfasst das Gutachten für Ihren Oldtimer?

Im Vergleich zu den vorherigen Anforderungen ist die Struktur des Gutachtens nun übersichtlicher und einfacher gehalten. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Vorgestellt werden kann nur ein verkehrstüchtiger Oldtimer.
  • Die ausschließliche Verwendung von Originalbauteilen
  • Der Zustand des Fahrzeuges sollte so gepflegt sein, dass es sich lohnt, es als technisches Denkmal zu würdigen.
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Der Grund dafür war, dass die Oldtimer-Zulassung einfacher gemacht werden sollte. Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala ohnehin nicht wichtig. Ein Gutachten mit positiven Inhalten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der jeweilige Umfang des Gutachtens für Oldtimer

Die von uns durchgeführte Überprüfung hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche sich in § 29 StVZO findet. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Otterwisch näher beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Otterwisch für Sie da sind:
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