Die Kfz-Gutachter in Ottersweier

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Ottersweier bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Ottersweier.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Ottersweier

Als Kfz-Gutachter in Ottersweier und Auto-Sachverständige in Ottersweier bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Ein Schadensgutachten wird nach einem Unfall erstellt

Ein Autounfall kann äußerst schnell und plötzlich passieren. Von den Versicherern werden circa vier Millionen Unfallschäden in Deutschland gezählt. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung gelten zu machen, sollten Betroffene nach einem Unfall schnellstmöglich einen neutralen Kfz-Gutachter in Ottersweier aufsuchen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Hierzu gehören folgende Punkte:

  • Reparaturkosten für die Instandsetzung der Schäden inkl. Arbeitsaufwand
  • Liegt eine Wertminderung vor? Wie hoch ist sie?
  • Muss von einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ausgegangen werden?
  • Wenn ja, von welchem Restwert oder Wiederbeschaffungswert muss ausgegangen werden?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Ottersweier vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.

Autounfall: Schadengutachten

Vorteile durch ein neutrales Schadensgutachtens

Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Außerdem erhalten Sie in Ottersweier auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden in Ottersweier wird zumeist von einem Vollgutachten abgeraten, doch es gibt weitere und preiswerte Handhaben, einen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Es gibt viele Gründe, welche zu einem Fahrzeugverkauf führen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierfür sind zahlreiche Faktoren entscheidend. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Unterschiedliche Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann mithilfe der Bewertung die Berechnung des Wiederbeschaffungs- oder Händlerwertes erfolgen. Wir als Fachleute bewerten das Auto dabei in unterschiedlichen Kategorien, für wen der Kauf des Kraftfahrzeugs bis zu welcher Summe überhaupt noch sinnvoll ist. Auch Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers spielen bei uns eine große Rolle.

Das Fundament eines soliden Angebotspreises

Wir als Kfz Sachverständige in Ottersweier prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. Sämtliche Kriterien, die für den Wert des Kraftfahrzeugs relevant sind, fließen in unsere Bewertung ein. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es von Vorteil, eine neutrale Ansicht einzubeziehen. Bei einem Termin mit unseren Kfz Gutachtern in Ottersweier erteilen wir Ihnen eine fundierte Auskunft dazu, inwiefern der Preis angemessen ist. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Ein Termin bei unserem Kfz-Sachverständigen in Ottersweier zahlt sich damit für Sie aus.

Die Beurteilung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten des Fahrzeuges nach § 23 StVZO benötigt. Dieses Gutachten ersetzt die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 vorgeschrieben war (§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was beinhaltet ein Gutachten für Oldtimer?

Die Struktur ist mit diesem Gutachten einfacher und übersichtlicher als früher gestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997, Seite 538, ist weiterhin unverändert und somit Bestandteil des Gutachtens. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Die Originalbauteile müssen enthalten sein.
  • Als erhaltenswertes technisches Denkmal muss ein Oldtimer dem Pflege- und Erhaltungszustand genügen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. So soll die Abwicklung der Oldtimerzulassung vereinfacht werden. Vielmehr genügt für die Zulassungsbehörde ein positiv abgeschlossenes Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Die von uns durchgeführte Untersuchung Ihres Fahrzeugs hat in erster Linie den Umfang einer Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Fast keine anderen Teile sind zugelassen. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Ottersweier hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Ottersweier für Sie da sind:
77833

Stadtteile in Ottersweier in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Ottersweier-Hatzenweier: Finkenstraße, Am Salzwässerle, Schwalbenstraße, Amselweg, Meisenstraße, Jahnstraße, Luisenweg, Drosselweg, ...

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Ottersweier-Unzhurst: Löwengasse, Im Grün, Im Mühlhof, Im Erli, Alte Schulgasse, Sankt-Cyriak-Weg, Lilienweg, Rosenstraße, Seebuschstraße, Rheinstraße, Altbachweg, Geranienweg, Im Bügen, Mühlbachstraße, Waldstraße, Postgasse, Dahlienweg, Veilchenstraße, Fliederstraße, Tulpenstraße, Friedenstraße, ...

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