Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Oßmannstedt bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Oßmannstedt.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Oßmannstedt und Auto-Sachverständige in Oßmannstedt bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
In Deutschland ereignen sich viele Verkehrsunfälle. Die belegen die alljährlichen Statistiken von Versicherern, welche rund vier Millionen Unfallschäden listen. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Oßmannstedt bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Es gibt viele wichtige Fragen, welche sich nach einem Autounfall stellen und die lediglich durch ein Gutachten aufzuklären sind.
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Oßmannstedt vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.
Mit dem neutralen Schadensgutachten erhalten Sie neben Rechtssicherheit auch eine ausgezeichnete Schadenregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Oßmannstedt eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Oßmannstedt günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Auch in diesem Fall sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Der Verkauf eines Fahrzeuges in Oßmannstedt kann viele Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei spielen diverse Faktoren eine bestimmende Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.
Unsere Kfz Gutachter in Oßmannstedt prüfen das gewünschte Fahrzeug umfassend. Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Oßmannstedt geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Zudem werden auch Schäden, welche möglicherweise nicht offenbart wurden, zuverlässig durch uns gefunden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Oßmannstedt, es lohnt sich!
Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Der Aufbau und Inhalt des Gutachtens ist im Vergleich zur früheren Struktur übersichtlicher und einfacher ausgestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 wird im Gutachten beibehalten. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Das Gutachten umfasst eine Überprüfung der Bauteile, da Oldtimer fast ausschließlich aus Original-Bauteilen bestehen dürfen, und entspricht dem Umfang einer Hautptuntersuchung nach §29 StVZO. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. So dürfen an einem solchen Auto fast nur Originalteile verbaut sein, da man ansonsten nicht das Oldtimerkennzeichen erhält. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Oßmannstedt hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Oßmannstedt für Sie da sind:
Stadtteile in Oßmannstedt in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Oßmannstedt-Ulrichshalben: Mittelstraße, Schmiedegasse, Hauptstraße, Kleine Kirchgasse, ...