Die Kfz-Gutachter in Oestrich

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Oestrich bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Oestrich.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Oestrich

Als Kfz-Gutachter in Oestrich und Auto-Sachverständige in Oestrich bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung eines Schadengutachtens nach einem Unfall

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Wer in einen Unfall verwickelt wird, sollte den entstandenen Schaden durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Oestrich beurteilen lassen, um seine Ansprüche gegenüber der Versicherung zu wahren. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Straßenverkehrsunfall stellen sich unzählige Fragen. Einige Fragen lassen sich hierbei nur per Gutachten klären:

  • Welche genauen und individuellen Reparaturkosten können für die Reparatur des Autos anfallen?
  • Hat der Wagen eine Wertminderung erlitten? In welcher Höhe?
  • Ist vielleicht ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden entstanden?
  • Höhe des Restwerts bzw. Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Oestrich vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.

Autounfall: Schadengutachten

Durch ein neutrales Kfz-Gutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine komplette Regulierung des Schadens und bieten darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Eine kompetente Beratung in Oestrich erhalten Sie ebenfalls. Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, wird von einem Vollgutachten abgeraten. Es gibt dann nämlich weitere günstigere Varianten, um einen Schaden feststellen zu können. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Fragen sie unsere Experten und lassen sie sich beraten!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Vielfältiges Leistungsangebot

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Und außerdem ist die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes und des Händlereinkaufswertes essentiell. Für wen der Kauf dabei bis zu welcher Kaufsumme noch Sinn macht, unterscheiden wir durch die Festlegung unterschiedlicher Kategorien. Auch die Wertermittlung von Oldtimern, Rücknahme von Leasing-Fahrzeugen sowie Übernahme von Firmenwagen gehören zu unserem Portfolio.

Die Grundlage eines soliden Angebotspreises

Das Objekt der Begierde wird von unseren Gutachtern in Oestrich auf Herz und Nieren geprüft. Dabei fließen alle Kriterien, die für den Wert relevant sind, mit in die Bewertung ein. Es ist bekannt, dass beim Kauf eines Fahrzeuges stets über den Preis verhandelt wird, weshalb eine zweite sowie neutrale Meinung äußerst wichtig ist. Wer eine sichere Expertenmeinung haben möchte, in wie weit der Preis fair ist, ist mit einem Termin bei unseren Kfz-Gutachtern in Oestrich gut beraten. Unsere Kfz-Sachverständige entdecken dabei auch Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind. Ein Termin bei unserem Kfz-Sachverständigen in Oestrich zahlt sich damit für Sie aus.

Erstellung von Gutachten von Oldtimern

Wenn Sie einen Oldtimer fahren möchten, benötigen Sie laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für das Fahrzeug (§ 23 StVZO). Die frühere besonderes Betriebserlaubnis, die bis 2006 Vorschrift war, wird durch dieses Gutachten ersetzt. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist im Oldtimer Gutachten enthalten?

Das Gutachten wurde im Vergleich zu den früher geltenden Anforderungen in seiner Struktur sowie der Übersichtlichkeit vereinfacht. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist aber gleich geblieben. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Die nachgewiesene Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges.
  • Weiterhin muss das Fahrzeug Originalbauteile enthalten.
  • Der Zustand des Fahrzeuges sollte so gepflegt sein, dass es sich lohnt, es als technisches Denkmal zu würdigen.
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala ohnehin nicht wichtig. Ein Gutachten mit positiven Inhalten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalt des Oldtimergutachtens

Die von uns durchgeführte Überprüfung hat zunächst den Umfang einer Hauptuntersuchung, welche sich in § 29 StVZO findet. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. An einem Oldtimer dürfen fast keine anderen als die originalen Bauteile verbaut worden sein, damit er die begehrte Oldtimerzulassung erhält. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Oestrich hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Oestrich für Sie da sind:
65375

Stadtteile in Oestrich in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:

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