Die Kfz-Gutachter in Oberwörresbach

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Oberwörresbach bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Oberwörresbach.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Oberwörresbach

Als Kfz-Gutachter in Oberwörresbach und Auto-Sachverständige in Oberwörresbach bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten bei Autounfällen

Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Oberwörresbach suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall ergeben sich einige wichtigen Fragen, die durch ein Gutachten zu klären sind:

  • Wie hoch werden die Reparaturkosten des Unfallschadens sein?
  • Ist durch den Unfall eine Wertminderung des Wagens entstanden? Wenn ja – wie hoch ist diese?
  • Ist nicht nur eine Wertminderung, sondern vielleicht sogar ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden an dem Auto eingetreten?
  • Wie hoch wäre der Restwert des Kraftfahrzeugs und wie hoch wäre der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Oberwörresbach vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.

Autounfall: Schadengutachten

Die Vorteile Ihres neutralen Schadengutachtens

Das Kfz-Gutachten gibt Ihnen sowohl Rechtssicherheit als auch die Garantie einer optimalen Schadensregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Oberwörresbach eine kompetente Beratung. Ein volles Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Es stehen preiswertere Alternativen zur Schadensfeststellung zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Kontaktieren Sie uns in Oberwörresbach auch hierfür!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es sind viele Gründe für den Verkauf eines Wagens vorhanden. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Bei dieser Bewertung spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Weitere Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zum anderen kann ebenfalls der Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. So werden unterschiedliche Kategorien differenziert, für welchen Besitzer der Kauf bis zu welcher Summe sinnreich ist. So bieten wir auch Wertermittlungsverfahren für Oldtimer, Übernahmen von Firmenwägen oder Leasing-Rücknahmen an.

Basis eines belastbaren Angebotspreises

Wir als Kfz-Sachverständige in Oberwörresbach prüfen das Objekt in Form des Fahrzeuges ganz genau. In diese Bewertung fließen alle relevanten Kriterien ein. Gerade beim Fahrzeughandeln ist es üblich, um den Kauf- bzw. Verkaufspreis zu feilschen – daher ist es durchaus sinnvoll, eine neutrale Meinung darüber einzuholen. Wir können Ihnen bei einem Termin bei uns als Kfz-Sachverständiger in Oberwörresbach eine seriöse Einschätzung dazu geben, ob der Preis angemessen ist bzw. in welcher Spanne sich dieser bewegen darf. Wir decken außerdem Schäden am Fahrzeug auf, die eventuell verschwiegen wurden. Einfach einen Termin vereinbaren und unsere Experten in Oberwörresbach prüfen lassen. Es zahlt sich aus, Sie werden es nicht bereuen!

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Inhalt des Gutachtens für Oldtimer

Der Aufbau und Inhalt des Gutachtens ist im Vergleich zur früheren Struktur übersichtlicher und einfacher ausgestaltet. Der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 ist dabei jedoch gleichgeblieben. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Das Vorhandensein von originalen Bauteilen.
  • Um als technisch zu würdigen gelten zu können, wird ein entsprechender Erhaltungs- und Pflegezustand vorausgesetzt
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Für eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala unerheblich. Ein Gutachten mit positiven Inhalten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Zuerst erfolgt die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Anschließend wird überprüft, ob Originalteile verbaut sind. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Oberwörresbach hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Oberwörresbach für Sie da sind:
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Kfz Sachverständige in Niederwörresbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Niederwörresbach
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Kfz-Sachverständige in Schwollen: Auch in Schwollen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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