Die Kfz-Gutachter in Oberreichenbach bei Herzogenaurach

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Oberreichenbach bei Herzogenaurach bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Oberreichenbach bei Herzogenaurach.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Oberreichenbach bei Herzogenaurach

Als Kfz-Gutachter in Oberreichenbach bei Herzogenaurach und Auto-Sachverständige in Oberreichenbach bei Herzogenaurach bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Unfall

In Deutschland ereignen sich viele Verkehrsunfälle. Die belegen die alljährlichen Statistiken von Versicherern, welche rund vier Millionen Unfallschäden listen. Eine Feststellung des Schadens ist, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen, für Betroffene durch einen neutralen Kfz Gutachter in Oberreichenbach bei Herzogenaurach schnellstmöglich durchführen zu lassen Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu diesen Fragen gehören:

  • Wie hoch sind die Kosten, welche für die Unfallreparatur anfallen können?
  • Hat sich durch den Unfall eine Wertminderung des Fahrzeugs ergeben? Wenn ja, wie hoch fällt diese aus?
  • Sind Aspekte des wirtschaftlichen Totalschadens anzurechnen?
  • Auch die Höhe des Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert ist von großer Bedeutung.

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Oberreichenbach bei Herzogenaurach vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile erhalten Sie durch das neutrale Schadensgutachten?

Neben einer einwandfreien Schadensregulierung erhalten Sie mit dem Kfz Gutachten zudem Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Oberreichenbach bei Herzogenaurach eine kompetente Beratung. Sollte es sich allerdings nur um einen Bagatellschaden handeln, dann gibt es jedoch alternative, günstigere Methoden den Schaden zu bewerten, hier raten wir dann möglicherweise von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Nehmen Sie auch in einem solchen Fall Kontakt zu uns auf!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Es gibt diverse Gründe ein Auto in Oberreichenbach bei Herzogenaurach zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Weitere Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Aber auch ein Wiederbeschaffungswert oder Händlereinkaufswert wird festgelegt. Es erfolgt dabei auch eine Unterscheidung der verschiedenen Kategorien, bis zu welcher Summe ein Kauf von wem sinnvoll wäre. Dieses Kriterium greift oft bei der Bewertung von Leasing-Rückläufern oder der Übernahme von Firmenwägen in private Nutzung oder Händlerhand.

Die Grundlage eines guten Angebotspreises

Das Wunschfahrzeug wird von unseren Gutachtern in Oberreichenbach bei Herzogenaurach von A bis Z durchgecheckt. In die Bewertung fließen alle für den Wert relevanten Kriterien ein. Handeln gehört beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs immer mit dazu, umso nützlicher ist es eine neutrale Bewertung vorliegen zu haben. Wir als Kfz Sachverständige in Oberreichenbach bei Herzogenaurach garantieren Ihnen daher eine seriöse Auskunft darüber, in welcher Preisspanne sich das Fahrzeug bewegt. Auch werden eventuelle Schäden, die nicht genannt wurden, von unseren Kfz-Sachverständigen aufgezeigt. Es lohnt sich – vereinbaren Sie einfach einen Termin und lassen das Fahrzeug von einem unserer Kfz-Sachverständigen in Oberreichenbach bei Herzogenaurach prüfen.

Die Beurteilung von Oldtimern

Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Die Inhalte des Oldtimer-Gutachtens

Gegenüber vorherigen Anforderungen wurde die Struktur des neuen Gutachtens übersichtlicher und einfacher ausgefertigt. Der bisherige Bewertungsstab nach VkBl. 1997 Seite 538 blieb berührungslos. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Enthalten sein müssen Originalbauteile.
  • Ein entsprechend zu würdigender Erhaltungs- sowie Pflegezustand
Mit der Neufassung der FZV wurde auch auf die vorher geltende Bewertungsskala verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Für eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala unerheblich. Ein Gutachten mit positiven Inhalten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Zuerst erfolgt die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Anschließend wird überprüft, ob Originalteile verbaut sind. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Oberreichenbach bei Herzogenaurach hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Oberreichenbach bei Herzogenaurach für Sie da sind:
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