Die Kfz-Gutachter in Obermarchtal

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Obermarchtal bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Obermarchtal.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Obermarchtal

Als Kfz-Gutachter in Obermarchtal und Auto-Sachverständige in Obermarchtal bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Unfall

Rund vier Millionen Unfallschäden registrieren die Versicherer jährlich in Deutschland. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung gelten zu machen, sollten Betroffene nach einem Unfall schnellstmöglich einen neutralen Kfz-Gutachter in Obermarchtal aufsuchen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall ergeben sich einige wichtigen Fragen, die durch ein Gutachten zu klären sind:

  • Reparaturkosten für die Instandsetzung der Schäden inkl. Arbeitsaufwand
  • Ist durch den Unfall eine Wertminderung des Wagens entstanden? Wenn ja – wie hoch ist diese?
  • Muss von einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ausgegangen werden?
  • Wenn ja, von welchem Restwert oder Wiederbeschaffungswert muss ausgegangen werden?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Obermarchtal vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.

Autounfall: Schadengutachten

Vorteile durch ein neutrales Schadensgutachtens

Das Kfz-Gutachten gibt Ihnen sowohl Rechtssicherheit als auch die Garantie einer optimalen Schadensregulierung. Außerdem erhalten Sie in Obermarchtal auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden in Obermarchtal wird zumeist von einem Vollgutachten abgeraten, doch es gibt weitere und preiswerte Handhaben, einen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Kontaktieren Sie uns in Obermarchtal auch hierfür!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Es gibt vielfältige Gründe ein Fahrzeug zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Diesbezüglich sind verschiedene Faktoren entscheidend. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Sonstige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann mithilfe der Bewertung die Berechnung des Wiederbeschaffungs- oder Händlerwertes erfolgen. Wir als Fachleute bewerten das Auto dabei in unterschiedlichen Kategorien, für wen der Kauf des Kraftfahrzeugs bis zu welcher Summe überhaupt noch sinnvoll ist. Auch Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers spielen bei uns eine große Rolle.

Das Fundament eines soliden Angebotspreises

Wir als Kfz-Sachverständige in Obermarchtal prüfen das Objekt in Form des Fahrzeuges ganz genau. Sämtliche Kriterien, die für den Wert des Kraftfahrzeugs relevant sind, fließen in unsere Bewertung ein. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es von Vorteil, eine neutrale Ansicht einzubeziehen. Bei einem Termin mit unseren Kfz Gutachtern in Obermarchtal erteilen wir Ihnen eine fundierte Auskunft dazu, inwiefern der Preis angemessen ist. Wir decken außerdem Schäden am Fahrzeug auf, die eventuell verschwiegen wurden. Es zahlt sich aus, einen Termin mit unserem Kfz-Gutachter in Obermarchtal zu vereinbaren!

Wir begutachten Ihren Oldtimer

Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).

Was enthält ein Gutachten für Oldtimer?

Im Vergleich zu früher wurde die Struktur des jeweiligen Gutachtens übersichtlicher und einfacher. Der Maßstab zur Bewertung (festgesetzt im Verkehrsblatt '97 S. 5 3 8 hat sich dabei nicht geändert. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Die Verkehrstüchtigkeit
  • Das Fahrzeug muss aus original Bauteilen bestehen
  • Um als technisch zu würdigen gelten zu können, wird ein entsprechender Erhaltungs- und Pflegezustand vorausgesetzt
Mit der Neufassung der FZV wurde auch auf die vorher geltende Bewertungsskala verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Die Werteskala ist für eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichen unerheblich. Stattdessen reicht es aus, ein positives Oldtimer-Gutachten bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der Umfang des Oldtimergutachtens

Das zu überprüfende Fahrzeug muss zugelassen sein. Zunächst wird die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Anschließend wird geprüft, ob alle Bauteile Original sind. Für eine Oldtimer-Zulassung dürfen so gut wie nur Originalteile Verwendung finden. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Obermarchtal hierzu!

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89611

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