Die Kfz-Gutachter in Oberbergkirchen

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Oberbergkirchen bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Oberbergkirchen.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Oberbergkirchen

Als Kfz-Gutachter in Oberbergkirchen und Auto-Sachverständige in Oberbergkirchen bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach einem Unfall erstellen wir Ihr Schadengutachten

Allein in Deutschland werden jährlich um die vier Millionen Unfallschäden von Versicherern gezählt – ein Autounfall ist schnell passiert. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Oberbergkirchen festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:

  • Welche Reparaturkosten erwarten mich für die Reparatur?
  • Ist durch den Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert? Wie hoch ist diese?
  • Handelt es sich um einen Totalschaden?
  • Wie hoch sind Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Oberbergkirchen vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Durch das Gutachten erhalten Sie eine problemlose Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Oberbergkirchen auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Es sollte in jedem Fall Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierfür sind zahlreiche Faktoren entscheidend. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Unterschiedliches Leistungsangebot

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.

Das Fundament eines angemessenen Angebotspreises

Unsere Kfz-Sachverständige in Oberbergkirchen prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Ein Termin bei unserem Kfz-Sachverständigen in Oberbergkirchen zahlt sich damit für Sie aus.

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in einem Oldtimer-Gutachten enthalten?

Der Aufbau und die Gliederung des Gutachtens sind durch die Änderung einfacher und übersichtlicher geworden. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Das Vorhandensein von originalen Bauteilen.
  • Als erhaltenswertes technisches Denkmal muss ein Oldtimer dem Pflege- und Erhaltungszustand genügen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Für das Zuteilen von einem H-Kennzeichen spielt die Werteskala keine Rolle. Bei der Zulassungsbehörde ist ein positiv abgeschlossenes Gutachten ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Die Begutachtung des bereits zugelassenen Fahrzeuges ist zu Anfang nicht von einer herkömmlichen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zu unterscheiden. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Um eine Oldtimerzulassung erhalten zu können, müssen fast ausschließlich Originalbauteile verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Oberbergkirchen hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Oberbergkirchen für Sie da sind:
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Kfz Sachverständige in Neumarkt-Sankt Veit: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Neumarkt-Sankt Veit
Kfz Sachverständige in Mühldorf am Inn: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Mühldorf am Inn
Kfz Sachverständige in Mettenheim: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Mettenheim
Kfz Sachverständige in Maitenbeth: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Maitenbeth
Kfz Sachverständige in Lohkirchen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Lohkirchen
Kfz Sachverständige in Kraiburg am Inn: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Kraiburg am Inn
Kfz Sachverständige in Kirchdorf: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Kirchdorf
Kfz Sachverständige in Jettenbach (Oberbayern): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Jettenbach (Oberbayern)
Kfz Sachverständige in Heldenstein: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Heldenstein
Kfz Sachverständige in Haag in Oberbayern: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Haag in Oberbayern
Kfz Sachverständige in Gars am Inn: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Gars am Inn
Kfz Sachverständige in Erharting: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Erharting
Kfz Sachverständige in Egglkofen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Egglkofen
Kfz Sachverständige in Buchbach: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Buchbach
Kfz Sachverständige in Aschau am Inn: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Aschau am Inn
Kfz Sachverständige in Ampfing: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Ampfing
Kfz-Sachverständige in Niedertaufkirchen: Auch in Niedertaufkirchen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Oberneukirchen: Auch in Oberneukirchen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Obertaufkirchen: Auch in Obertaufkirchen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Polling Kreis Mühldorf am Inn: Auch in Polling Kreis Mühldorf am Inn bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Rattenkirchen: Auch in Rattenkirchen bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Rechtmehring: Auch in Rechtmehring bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Reichertsheim: Auch in Reichertsheim bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Schönberg (Kreis Mühldorf am Inn): Auch in Schönberg (Kreis Mühldorf am Inn) bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Schwindegg: Auch in Schwindegg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Unterreit: Auch in Unterreit bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Waldkraiburg: Auch in Waldkraiburg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Zangberg: Auch in Zangberg bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.


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