Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Neustadt in Sachsen bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Neustadt in Sachsen.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Neustadt in Sachsen und Auto-Sachverständige in Neustadt in Sachsen bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Pro Jahr werden etwa vier Millionen Unfallschäden bei den Versicherungen gemeldet. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Neustadt in Sachsen suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Hierzu gehören folgende Punkte:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Neustadt in Sachsen vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Ab einem Schadenswert von mindestens 750 Euro zahlt im Normalfall die gegnerische Versicherung an den Unfallgeschädigten.
Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Darüber hinaus erhalten Sie in Neustadt in Sachsen eine kompetente Beratung. Ein volles Gutachten ist bei einem Bagatellschaden nicht erforderlich. Es stehen preiswertere Alternativen zur Schadensfeststellung zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind oder für den Fall, dass es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, werden wir durch die Regelungen Ihrer Versicherung gebunden. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!
Der Verkauf eines Fahrzeuges in Neustadt in Sachsen kann viele Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. So spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Zum anderen kann ebenfalls der Händlereinkaufswert und der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. So werden unterschiedliche Kategorien differenziert, für welchen Besitzer der Kauf bis zu welcher Summe sinnreich ist. So bieten wir auch Wertermittlungsverfahren für Oldtimer, Übernahmen von Firmenwägen oder Leasing-Rücknahmen an.
Wir als Kfz Sachverständige in Neustadt in Sachsen prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. In diese Bewertung fließen alle relevanten Kriterien ein. Gerade beim Fahrzeughandeln ist es üblich, um den Kauf- bzw. Verkaufspreis zu feilschen – daher ist es durchaus sinnvoll, eine neutrale Meinung darüber einzuholen. Wir können Ihnen bei einem Termin bei uns als Kfz-Sachverständiger in Neustadt in Sachsen eine seriöse Einschätzung dazu geben, ob der Preis angemessen ist bzw. in welcher Spanne sich dieser bewegen darf. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Es lohnt sich, einen Termin mit unseren Kfz-Sachverständigen in Neustadt in Sachsen zu vereinbaren und Ihr Fahrzeug überprüfen zu lassen.
Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).
Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 wird im Gutachten beibehalten. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Das Gutachten umfasst eine Überprüfung der Bauteile, da Oldtimer fast ausschließlich aus Original-Bauteilen bestehen dürfen, und entspricht dem Umfang einer Hautptuntersuchung nach §29 StVZO. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. So dürfen an einem solchen Auto fast nur Originalteile verbaut sein, da man ansonsten nicht das Oldtimerkennzeichen erhält. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Neustadt in Sachsen hierzu genauer beraten!
Stadtteile in Neustadt in Sachsen in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Neustadt in Sachsen-Berthelsdorf: Im Winkel, An der Lohe, Grabenweg, ...
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Neustadt in Sachsen-Hohwald: Laubigtweg, Kurze Straße, Klingerstraße, Lindenweg, Gemeindegut, Niederdorfstraße, Rudolf-Diesel-Straße, Am Plumpenberg, Ernst-Abbé-Straße, Ziegeleistraße, Siedlung, Wiesenstraße, ...
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Neustadt in Sachsen-Krumhermsdorf: Am Dorfplatz, ...
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Neustadt in Sachsen-Neuhäuser: Schäfersteig, ...