Die Kfz-Gutachter in Neustadt am Main

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Neustadt am Main bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Neustadt am Main.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Neustadt am Main

Als Kfz-Gutachter in Neustadt am Main und Auto-Sachverständige in Neustadt am Main bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Ein Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Neustadt am Main bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall ergeben sich einige wichtigen Fragen, die durch ein Gutachten zu klären sind:

  • Was für Kosten fallen bei einer Unfallreparatur an?
  • Ist durch den Unfall eine Wertminderung des Wagens entstanden? Wenn ja – wie hoch ist diese?
  • Liegt womöglich ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden des Fahrzeugs vor?
  • Wie hoch wären der Restwert und der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Neustadt am Main vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.

Autounfall: Schadengutachten

Mit einem neutralen Schadensgutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Das Kfz-Gutachten gibt Ihnen sowohl Rechtssicherheit als auch die Garantie einer optimalen Schadensregulierung. Darüber hinaus erhalten Sie in Neustadt am Main eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Neustadt am Main preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Kontaktieren Sie uns in Neustadt am Main auch hierfür!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Die Gründe für den Verkauf des Fahrzeugs können mannigfach sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hier spielen zahlreiche Einflussfaktoren eine Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.

Grundstein eines fundierten Angebots

Wir als Kfz-Sachverständige in Neustadt am Main prüfen das Objekt in Form des Fahrzeuges ganz genau. Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Neustadt am Main garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Wir decken außerdem Schäden am Fahrzeug auf, die eventuell verschwiegen wurden. Machen Sie einen Termin bei unseren Kfz-Gutachtern in Neustadt am Main und lassen Sie eine Prüfung vornehmen.

Die Beurteilung von Oldtimern

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Fahrzeuggutachten notwendig (siehe auch § 23 StVZO). Die bis 2006 vorgeschriebene besondere Betriebserlaubnis wird durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe auch §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was enthält das Gutachten für Oldtimer?

Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Keinen Änderungen unterlegen hat jedoch der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 S. 538. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Die Verkehrstüchtigkeit
  • Im Fahrzeug müssen Originalbauteile verbaut sein
  • das Fahrzeug muss in der Form gepflegt und erhalten sein, dass es als Denkmal gelten kann
Mit der Neufassung der FZV wurde auch auf die vorher geltende Bewertungsskala verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Ohne Bedeutung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala. Ein positives Kfz-Gutachten reicht für die Zulassungsbehörde.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Der Umfang des Oldtimergutachtens

Die Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs hat gegenwärtig den Umfang der bekannten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Außerdem wird überprüft, ob alle Bauteile Originale sind. Damit das Fahrzeug die beliebte Zulassung als Oldtimer erhält, darf dieses fast nur Originalbauteile enthalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Neustadt am Main hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Neustadt am Main für Sie da sind:
97845

Stadtteile in Neustadt am Main in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:

Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Neustadt am Main-Erlach: Kirchgasse, Sterngasse, Ringstraße, Tulpenweg, Rosenstraße, Bäckergasse, Schulhof, Oberer Hirtenrain, Ankergasse, Schiffergasse, Fischergasse, Erlacher Straße, Fahrgasse, Halbmondstraße, Küfergasse, Nelkenweg, ...

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