Die Kfz-Gutachter in Neukirchen/Erzgebirge

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Neukirchen/Erzgebirge bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Neukirchen/Erzgebirge.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Neukirchen/Erzgebirge

Als Kfz-Gutachter in Neukirchen/Erzgebirge und Auto-Sachverständige in Neukirchen/Erzgebirge bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung eines Schadengutachtens nach einem Unfall

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Damit beim Unfall alle Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, sollten betroffene den Schaden umgehend von einem neutralen Kfz Gutachter in Neukirchen/Erzgebirge bewerten lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Ein Kfz-Gutachter kann nach einem Unfall folgende Fragen beantworten:

  • Was für Kosten fallen bei einer Unfallreparatur an?
  • Ist der Wert des Wagens nach dem Unfall gemindert? Wenn ja, wie hoch ist die Wertminderung?
  • Liegt womöglich ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden des Fahrzeugs vor?
  • Wie hoch wären der Restwert und der Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Neukirchen/Erzgebirge vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie der Unfallgeschädigte sind, dann können Sie von der gegnerischen Versicherung eine Kostenübernahme ab einem Schaden von mindestens 750 Euro erwarten.

Autounfall: Schadengutachten

Mit einem neutralen Schadensgutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Das Gutachten ermöglicht Ihnen eine komplette Regulierung des Schadens und bieten darüber hinaus noch Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Neukirchen/Erzgebirge eine kompetente Beratung. Mitunter ist ein Bagatellschaden in Neukirchen/Erzgebirge preisgünstiger abzuwickeln, als mit einem Vollgutachten. Falls Sie der Unfallverursacher sind und es sich dabei um einen Teilkaskoschaden handelt, sind für uns die in ihrer Versicherung geregelten Regelungen bindend. Auch der Schädiger sollte uns in dem Fall kontaktieren.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Neukirchen/Erzgebirge. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Vielfältige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch der Händlereinkaufs- wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Nur so können wir beurteilen, wann, für wen und bis zu welchem Wert sich ein Kauf lohnt. Zu unserem Dienstleistungsangebot zählen auch Leasing-Rücknahmen, Wertermittlung von Oldtimern sowie Übernahme von Firmenwägen.

Grundstein eines fundierten Angebots

Das Fahrzeug wird von unseren Kfz-Gutachtern in Neukirchen/Erzgebirge bis ins kleinste Detail geprüft. Hierbei fließen alle für den Wert ausschlaggebenden Kriterien in die Bewertung ein. Da beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es durchaus nützlich eine neutrale Meinung einzuholen. Wir als Kfz Sachverständige in Neukirchen/Erzgebirge garantieren Ihnen damit eine gute Einschätzung, ob der Ihnen angebotene Preis dem angebotenen Objekt auch gerechtfertigt ist. Auch nicht genannte Schäden werden von unseren Kfz Sachverständigen sorgfältig überprüft. Aus diesem Grund zahlt es sich für Sie aus, bei uns einen Termin in Neukirchen/Erzgebirge zu vereinbaren und Ihr Auto von unseren Fachleuten prüfen zu lassen.

Wir begutachten Ihren Oldtimer

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten des Fahrzeuges nach § 23 StVZO benötigt. Dieses Gutachten ersetzt die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 vorgeschrieben war (§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Inhalt des Oldtimergutachtens

Gegenüber vorherigen Anforderungen wurde die Struktur des neuen Gutachtens übersichtlicher und einfacher ausgefertigt. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Das Fahrzeug muss Originalbauteile enthalten
  • Der Erhaltungs- und Pflegezustand muss hinreichend sein, um es als Denkmal der Technik zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Für das Zuteilen von einem H-Kennzeichen spielt die Werteskala keine Rolle. Bei der Zulassungsbehörde ist ein positiv abgeschlossenes Gutachten ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Die Begutachtung des bereits zugelassenen Fahrzeuges ist zu Anfang nicht von einer herkömmlichen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zu unterscheiden. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Um eine Oldtimerzulassung erhalten zu können, müssen fast ausschließlich Originalbauteile verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Neukirchen/Erzgebirge hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Neukirchen/Erzgebirge für Sie da sind:
09221

Stadtteile in Neukirchen/Erzgebirge in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:

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