Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Neukieritzsch bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Neukieritzsch.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Neukieritzsch und Auto-Sachverständige in Neukieritzsch bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Die Versicherungen melden jährlich in Deutschland ca. vier Millionen Unfälle. Das zeigt, dass Unfälle sehr schnell geschehen können. Eine Feststellung des Schadens ist, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen, für Betroffene durch einen neutralen Kfz Gutachter in Neukieritzsch schnellstmöglich durchführen zu lassen Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall stellen sich zahlreiche Fragen, die durch das Gutachten zu klären sind:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Neukieritzsch vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.
Mittels des Gutachtens erhalten Sie eine einwandfreie Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Neukieritzsch eine kompetente Beratung. Sollte es sich allerdings nur um einen Bagatellschaden handeln, dann gibt es jedoch alternative, günstigere Methoden den Schaden zu bewerten, hier raten wir dann möglicherweise von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Doch auch in diesem Fall sollten Sie uns kontaktieren!
Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Neukieritzsch. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Aber auch ein Wiederbeschaffungswert oder Händlereinkaufswert wird festgelegt. Es erfolgt dabei auch eine Unterscheidung der verschiedenen Kategorien, bis zu welcher Summe ein Kauf von wem sinnvoll wäre. Dieses Kriterium greift oft bei der Bewertung von Leasing-Rückläufern oder der Übernahme von Firmenwägen in private Nutzung oder Händlerhand.
Wir als Gutachter in Neukieritzsch prüfen ihr Objekt der Begierde auf Herz und Nieren! In die Bewertung fließen alle für den Wert relevanten Kriterien ein. Handeln gehört beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs immer mit dazu, umso nützlicher ist es eine neutrale Bewertung vorliegen zu haben. Wir als Kfz Sachverständige in Neukieritzsch garantieren Ihnen daher eine seriöse Auskunft darüber, in welcher Preisspanne sich das Fahrzeug bewegt. Auch schwer erkennbare Schäden, die nicht explizit aufgeführt sind, werden von uns zuverlässig entdeckt. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Neukieritzsch und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.
Für den Fall, dass Sie einen Oldtimer fahren wollen, brauchen Sie entsprechend der Fahrzeugzulassungsverordnung nach Paragraph 23 StVOZO ein Gutachten betreffend das jeweilige Fahrzeug. Die bis 2006 geltende besondere Betriebserlaubnis wurde durch das jeweilige Gutachten ersetzt nach den Paragraphen 9 Abs. 1 und 17 FZV.
Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:
Die Begutachtung des bereits zugelassenen Fahrzeuges ist zu Anfang nicht von einer herkömmlichen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zu unterscheiden. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Um eine Oldtimerzulassung erhalten zu können, müssen fast ausschließlich Originalbauteile verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Neukieritzsch hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Neukieritzsch für Sie da sind: