Die Kfz-Gutachter in Neuenmarkt

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Neuenmarkt bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Neuenmarkt.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Neuenmarkt

Als Kfz-Gutachter in Neuenmarkt und Auto-Sachverständige in Neuenmarkt bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Ein Schadensgutachten wird nach einem Unfall erstellt

Die Versicherungen melden jährlich in Deutschland ca. vier Millionen Unfälle. Das zeigt, dass Unfälle sehr schnell geschehen können. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung gelten zu machen, sollten Betroffene nach einem Unfall schnellstmöglich einen neutralen Kfz-Gutachter in Neuenmarkt aufsuchen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Verkehrsunfall entstehen viele essentiell wichtige Fragen.

  • Reparaturkosten für die Instandsetzung der Schäden inkl. Arbeitsaufwand
  • Ist bei dem Fahrzeug eine Wertminderung eingetreten? Wie hoch ist sie?
  • Muss von einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ausgegangen werden?
  • Wenn ja, von welchem Restwert oder Wiederbeschaffungswert muss ausgegangen werden?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Neuenmarkt vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.

Autounfall: Schadengutachten

Vorteile durch ein neutrales Schadensgutachtens

Die Kunden erhalten mit einem Gutachten die Rechtssicherheit sowie eine vollständige Schadenregulierung. Außerdem erhalten Sie in Neuenmarkt auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden in Neuenmarkt wird zumeist von einem Vollgutachten abgeraten, doch es gibt weitere und preiswerte Handhaben, einen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Kontaktieren Sie uns in Neuenmarkt auch in diesem Fall!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Es gibt diverse Gründe ein Auto in Neuenmarkt zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Bei dieser Bewertung spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Weitere Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann mithilfe der Bewertung die Berechnung des Wiederbeschaffungs- oder Händlerwertes erfolgen. Wir als Fachleute bewerten das Auto dabei in unterschiedlichen Kategorien, für wen der Kauf des Kraftfahrzeugs bis zu welcher Summe überhaupt noch sinnvoll ist. Auch Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers spielen bei uns eine große Rolle.

Das Fundament eines soliden Angebotspreises

Das Objekt wird durch uns als Kfz Gutachter in Neuenmarkt umfassend geprüft. Sämtliche Kriterien, die für den Wert des Kraftfahrzeugs relevant sind, fließen in unsere Bewertung ein. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es von Vorteil, eine neutrale Ansicht einzubeziehen. Bei einem Termin mit unseren Kfz Gutachtern in Neuenmarkt erteilen wir Ihnen eine fundierte Auskunft dazu, inwiefern der Preis angemessen ist. Auch Schäden, die eventuell nicht genannt wurden, werden zuverlässig von unseren Sachverständigen entdeckt. Es reicht aus, wenn einfach ein Termin in Neuenmarkt vereinbart wurde und schon prüfen unsere Experten, was sich in jedem Fall auszahlt.

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Fahrzeuggutachten notwendig (siehe auch § 23 StVZO). Die bis 2006 vorgeschriebene besondere Betriebserlaubnis wird durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe auch §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Welche Informationen enthält ein Oldtimer-Gutachten?

Im Vergleich zu früher wurde die Struktur des jeweiligen Gutachtens übersichtlicher und einfacher. Der bisherige Bewertungsstab nach VkBl. 1997 Seite 538 blieb berührungslos. Die wichtigsten Punkte eines Oldtimergutachtens sind demnach:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Das Vorhandensein von originalen Bauteilen.
  • Ein entsprechend zu würdigender Erhaltungs- sowie Pflegezustand
Mit der Neufassung der FZV wurde auch auf die vorher geltende Bewertungsskala verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Für eine Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala unerheblich. Ein Gutachten mit positiven Inhalten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Zuerst erfolgt die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Anschließend wird überprüft, ob Originalteile verbaut sind. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Neuenmarkt hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Neuenmarkt für Sie da sind:
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Kfz-Sachverständige in Stadtsteinach: Auch in Stadtsteinach bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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