Die Kfz-Gutachter in Neuenkirchen (Rügen)

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Neuenkirchen (Rügen) bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Neuenkirchen (Rügen).

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Neuenkirchen (Rügen)

Als Kfz-Gutachter in Neuenkirchen (Rügen) und Auto-Sachverständige in Neuenkirchen (Rügen) bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung von Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Wer in einen Unfall verwickelt wird, sollte den entstandenen Schaden durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Neuenkirchen (Rügen) beurteilen lassen, um seine Ansprüche gegenüber der Versicherung zu wahren. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Nach einem Unfall sind einige Fragen zu klären und das kann lediglich per Gutachten erfolgen.

  • Welche genauen und individuellen Reparaturkosten können für die Reparatur des Autos anfallen?
  • Ob das Auto eine Wertminderung erlitten hat. Und wenn in welcher Höhe?
  • Ist vielleicht ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden entstanden?
  • Höhe des Restwerts bzw. Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Neuenkirchen (Rügen) vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.

Autounfall: Schadengutachten

Durch ein neutrales Kfz-Gutachten ergeben sich folgende Vorteile für Sie:

Mittels des Gutachtens erhalten Sie eine einwandfreie Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Eine kompetente Beratung in Neuenkirchen (Rügen) erhalten Sie ebenfalls. Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, wird von einem Vollgutachten abgeraten. Es gibt dann nämlich weitere günstigere Varianten, um einen Schaden feststellen zu können. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Auch in diesem Fall dürfen Sie uns gerne kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Neuenkirchen (Rügen). Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Vielfältige Dienstleistungen

Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Und außerdem ist die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes und des Händlereinkaufswertes essentiell. Für wen der Kauf dabei bis zu welcher Kaufsumme noch Sinn macht, unterscheiden wir durch die Festlegung unterschiedlicher Kategorien. Auch die Wertermittlung von Oldtimern, Rücknahme von Leasing-Fahrzeugen sowie Übernahme von Firmenwagen gehören zu unserem Portfolio.

Die Grundlage eines soliden Angebotspreises

Das gewünschte Objekt wird von unseren Sachverständigen in Neuenkirchen (Rügen) einträglich geprüft. Dabei fließen alle Kriterien, die für den Wert relevant sind, mit in die Bewertung ein. Es ist bekannt, dass beim Kauf eines Fahrzeuges stets über den Preis verhandelt wird, weshalb eine zweite sowie neutrale Meinung äußerst wichtig ist. Wer eine sichere Expertenmeinung haben möchte, in wie weit der Preis fair ist, ist mit einem Termin bei unseren Kfz-Gutachtern in Neuenkirchen (Rügen) gut beraten. Im weiteren Verlauf finden wir auch Schäden, die in der Anzeige eventuell nicht genannt worden sind. Machen Sie einfach einen Termin mit uns aus und lassen Sie unsere Experten in Neuenkirchen (Rügen) prüfen, es lohnt sich.

Erstellung von Gutachten von Oldtimern

Wenn Sie einen Oldtimer fahren möchten, benötigen Sie laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für das Fahrzeug (§ 23 StVZO). Die frühere besonderes Betriebserlaubnis, die bis 2006 Vorschrift war, wird durch dieses Gutachten ersetzt. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist im Gutachten für Oldtimer alles enthalten?

Das Gutachten wurde im Vergleich zu den früher geltenden Anforderungen in seiner Struktur sowie der Übersichtlichkeit vereinfacht. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:

  • Die nachgewiesene Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges.
  • Die ausschließliche Verwendung von Originalbauteilen
  • Der Zustand des Fahrzeuges sollte so gepflegt sein, dass es sich lohnt, es als technisches Denkmal zu würdigen.
Der Prozess der Oldtimerzulassung wurde durch den Versicht der früheren Bewertungsskala in der Neufassung der FZV vereinfacht. Ziel davon ist die Vereinfachung der Zulassung von Oldtimern. Mittlerweile ist für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens die Werteskala unerheblich. Das positiv abgeschlossene Gutachten genügt der Zulassungsbehörde bei der Zulassung.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalt des Oldtimergutachtens

Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Für eine beliebte Oldtimerzulassung ist es notwendig, dass nahezu ausschließlich originale Bauteile verbaut sind. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Neuenkirchen (Rügen) hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Neuenkirchen (Rügen) für Sie da sind:
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