Die Kfz-Gutachter in Neu Boltenhagen

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Neu Boltenhagen bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Neu Boltenhagen.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Neu Boltenhagen

Als Kfz-Gutachter in Neu Boltenhagen und Auto-Sachverständige in Neu Boltenhagen bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach erfolgtem Unfall Schadengutachten erstellen

In Deutschland ereignen sich viele Verkehrsunfälle. Die belegen die alljährlichen Statistiken von Versicherern, welche rund vier Millionen Unfallschäden listen. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Neu Boltenhagen bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:

  • Welche Kosten für die Reparatur der Unfallschäden können anfallen?
  • Ist durch den Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert? Wie hoch ist diese?
  • Liegt ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden vor?
  • Wie hoch fällt der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert aus?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Neu Boltenhagen vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile ein neutrales Schadensgutachten bietet

Durch das Gutachten erhalten Sie eine problemlose Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Darüber hinaus erhalten Sie in Neu Boltenhagen eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Neu Boltenhagen günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Es sollte in jedem Fall Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Neu Boltenhagen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei sind Faktoren zu bedenken, die zur Wertfindung mit beachtet werden müssen. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Vielfältige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.

Basis eines soliden Angebotspreises

Unsere Kfz-Sachverständige in Neu Boltenhagen prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Neu Boltenhagen geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Machen Sie einfach einen Termin mit uns aus und lassen Sie unsere Experten in Neu Boltenhagen prüfen, es lohnt sich.

Die Begutachtung von Oldtimern

Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).

Was beinhaltet ein Gutachten für Oldtimer?

Der Aufbau und Inhalt des Gutachtens ist im Vergleich zur früheren Struktur übersichtlicher und einfacher ausgestaltet. Der nach VkBl. 1997 Seite 538 herangezogene Bewertungsmaßstab bleibt weiterhin bestehen. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Im Fahrzeug müssen Originalbauteile verbaut sein
  • Pflege- und Erhaltungszustand sollten so ansprechend sein, dass es sich lohnt, das Fahrzeug als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Für die Oldtimerzulassung spielt die Werteskala keine Rolle mehr. Ein Gutachten mit positivem Inhalt ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Unsere Prüfung eines zugelassenen Oldtimers hat zu Beginn den Umfang der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Zur Erlangung der Oldtimerzulassung dürfen keine bzw. fast keine Teile verbaut sein, die nicht dem Original entsprechen. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Neu Boltenhagen hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Neu Boltenhagen für Sie da sind:
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Stadtteile in Neu Boltenhagen in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:

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Kfz-Sachverständige in Neu Kosenow: Auch in Neu Kosenow bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Neuendorf A: Auch in Neuendorf A bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Neuendorf B: Auch in Neuendorf B bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Neuenkirchen bei Greifswald: Auch in Neuenkirchen bei Greifswald bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Peenemünde: Auch in Peenemünde bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Pelsin: Auch in Pelsin bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Pudagla: Auch in Pudagla bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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Kfz-Sachverständige in Putzar: Auch in Putzar bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
Kfz-Sachverständige in Rankwitz: Auch in Rankwitz bieten wir unsere Kfz-Gutachter-Leistungen für Sie an.
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