Die Kfz-Gutachter in Marienfließ

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Marienfließ bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Marienfließ.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Marienfließ

Als Kfz-Gutachter in Marienfließ und Auto-Sachverständige in Marienfließ bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Ein Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen

Allein in Deutschland werden jährlich um die vier Millionen Unfallschäden von Versicherern gezählt – ein Autounfall ist schnell passiert. Eine Feststellung des Schadens ist, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen, für Betroffene durch einen neutralen Kfz Gutachter in Marienfließ schnellstmöglich durchführen zu lassen Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Hierzu gehören folgende Punkte:

  • Wie hoch sind die Kosten, welche für die Unfallreparatur anfallen können?
  • Liegt eine Wertminderung vor? Wie hoch ist sie?
  • Sind Aspekte des wirtschaftlichen Totalschadens anzurechnen?
  • Auch die Höhe des Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert ist von großer Bedeutung.

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Marienfließ vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile erhalten Sie durch das neutrale Schadensgutachten?

Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Darüber hinaus erhalten Sie in Marienfließ eine kompetente Beratung. Sollte es sich allerdings nur um einen Bagatellschaden handeln, dann gibt es jedoch alternative, günstigere Methoden den Schaden zu bewerten, hier raten wir dann möglicherweise von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Verursacher des Unfall sein, dann sind die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung für uns bindend. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Fahrzeuge werden aus unterschiedlichen Gründen verkauft. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei sind Faktoren zu bedenken, die zur Wertfindung mit beachtet werden müssen. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Vielfältige Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Aber auch ein Wiederbeschaffungswert oder Händlereinkaufswert wird festgelegt. Es erfolgt dabei auch eine Unterscheidung der verschiedenen Kategorien, bis zu welcher Summe ein Kauf von wem sinnvoll wäre. Dieses Kriterium greift oft bei der Bewertung von Leasing-Rückläufern oder der Übernahme von Firmenwägen in private Nutzung oder Händlerhand.

Die Grundlage eines guten Angebotspreises

Wir als Kfz Sachverständige in Marienfließ prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. In die Bewertung fließen alle für den Wert relevanten Kriterien ein. Handeln gehört beim Kauf und Verkauf eines Fahrzeugs immer mit dazu, umso nützlicher ist es eine neutrale Bewertung vorliegen zu haben. Wir als Kfz Sachverständige in Marienfließ garantieren Ihnen daher eine seriöse Auskunft darüber, in welcher Preisspanne sich das Fahrzeug bewegt. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Machen Sie einfach einen Termin mit uns aus und lassen Sie unsere Experten in Marienfließ prüfen, es lohnt sich.

Wir begutachten Ihren Oldtimer

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in einem Oldtimer-Gutachten enthalten?

Das Gutachten wurde neu strukturiert und ist nun einfacher und übersichtlicher gestaltet. Nicht geändert hat sich der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Im Fahrzeug müssen viele Originalbauteile verbaut sein.
  • Pflege- und Erhaltungszustand sollten so ansprechend sein, dass es sich lohnt, das Fahrzeug als technisches Denkmal zu würdigen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Die Werteskala ist ohnehin unerheblich für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens. Für die Zulassungsbehörde reicht nur ein positiv abgeschlossenes Gutachten aus.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Das zugelassene Fahrzeug wird zu Beginn wie nach einer nach § 29 StVZO vorgeschriebenen Hauptuntersuchung überprüft. Dazu kommt allerdings die Überprüfung der Originalität der Bauteile. An dem Oldtimer dürfen nahezu keine anderen als die originalen Bauteile verarbeitet worden sein, damit dieser die Oldtimerzulassung bekommt. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Marienfließ hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Marienfließ für Sie da sind:
16945

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