Kfz-Gutachter im Main-Kinzig-Kreis

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Main-Kinzig-Kreis bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Main-Kinzig-Kreis

Als Kfz-Gutachter in Main-Kinzig-Kreis und Auto-Sachverständige in Main-Kinzig-Kreis bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Unfall

Ein Autounfall kann äußerst schnell und plötzlich passieren. Von den Versicherern werden circa vier Millionen Unfallschäden in Deutschland gezählt. Damit die Betroffenen ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen können, sollten sie zügig einen neutralen Kfz Gutachter in Main-Kinzig-Kreis zur Schadensbeurteilung einschalten. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Gutachter Profi im Main-Kinzig-Kreis