Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Lutter am Barenberge bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Lutter am Barenberge.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Lutter am Barenberge und Auto-Sachverständige in Lutter am Barenberge bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Rund vier Millionen Unfallschäden registrieren die Versicherer jährlich in Deutschland. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung gelten zu machen, sollten Betroffene nach einem Unfall schnellstmöglich einen neutralen Kfz-Gutachter in Lutter am Barenberge aufsuchen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Nach einem Unfall stellen sich einige bedeutsame Fragen, welche nur über ein Gutachten geklärt werden können:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Lutter am Barenberge vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.
Ein Gutachten eines unabhängigen Experten garantiert Rechtssicherheit und eine 100%ige Regulierung des Schadens. Außerdem erhalten Sie in Lutter am Barenberge auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden in Lutter am Barenberge wird zumeist von einem Vollgutachten abgeraten, doch es gibt weitere und preiswerte Handhaben, einen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Sie sollten uns in jedem Fall auch hier kontaktieren!
Es gibt viele Gründe sich für einen Fahrzeugverkauf zu entscheiden. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei haben verschiedenste Faktoren Einfluss auf den Wert eines Fahrzeuges. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann mithilfe der Bewertung die Berechnung des Wiederbeschaffungs- oder Händlerwertes erfolgen. Wir als Fachleute bewerten das Auto dabei in unterschiedlichen Kategorien, für wen der Kauf des Kraftfahrzeugs bis zu welcher Summe überhaupt noch sinnvoll ist. Auch Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers spielen bei uns eine große Rolle.
Das Fahrzeug wird von unseren Kfz Gutachtern in Lutter am Barenberge gründlich auf Herz und Nieren untersucht. Sämtliche Kriterien, die für den Wert des Kraftfahrzeugs relevant sind, fließen in unsere Bewertung ein. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es von Vorteil, eine neutrale Ansicht einzubeziehen. Bei einem Termin mit unseren Kfz Gutachtern in Lutter am Barenberge erteilen wir Ihnen eine fundierte Auskunft dazu, inwiefern der Preis angemessen ist. Selbstverständlich entdecken unsere Kfz-Gutachter auch nicht vorher genannte Schäden zuverlässig. Machen Sie einen Termin bei unseren Kfz-Gutachtern in Lutter am Barenberge und lassen Sie eine Prüfung vornehmen.
Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist für das Fahren eines Fahrzeugs ein nach § 23 StVZO durchgeführtes Gutachten notwendig. Die bis ins Jahr 2006 gültige besondere Betriebserlaubnis wird durch dieses Fahrzeuggutachten somit ersetzt (siehe auch §§ 9 Abs. 1 und 17 FZV).
Im Vergleich zu früher wurde die Struktur des jeweiligen Gutachtens übersichtlicher und einfacher. Der bis dato gültige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 hat sich allerdings nicht geändert. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:
Das Gutachten am zugelassenen Fahrzeug hat zunächst denselben Umfang wie eine nach § 29 StVZO vorgeschriebene Hauptuntersuchung. Anschließend wird geprüft, ob alle Bauteile Original sind. Um eine Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen nur originale Bauteile verbaut sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Lutter am Barenberge hierzu!
Stadtteile in Lutter am Barenberge in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Lutter am Barenberge-Nauen: Rosenstraße, Südfeld, Brockenblick, Im Dorfe, ...
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Lutter am Barenberge-Ostlutter: Zum Radberg, Töpferreihe, Zur Heinrichshöhe, Am Rösenteich, Am Försterteich, Dorfstraße, ...