Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Lößnitz bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Lößnitz.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Lößnitz und Auto-Sachverständige in Lößnitz bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Sachschäden selbst bei leichten Unfällen müssen gegenüber dem Versicherungsgeber von KFZ-Versicherungen über ein Gutachten bewertet werden. Ein neutraler Kfz Sachverständiger in Lößnitz sollte vom Versicherungsnehmer daher schnellstmöglich beauftragt werden. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Lößnitz vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die jeweilige gegnerische Versicherung zahlt, wenn Sie Geschädigter durch einen Unfall sind, die Kosten mindestens ab einem Schadenseintritt in Höhe von 750 €.
Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Dazu wird Ihnen in Lößnitz eine kompetente Beratung gewährt. Gerade bei einem Bagatellschaden gibt es anderweitige, preiswerte Verfahren den Unfallschaden festzustellen, daher raten wir hier bei Bedarf von einem Vollgutachten ab. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Trotzdem sollten Sie sich aber auch in diesem Fall an uns wenden.
Der Verkauf eines Fahrzeuges in Lößnitz kann viele Gründe haben. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.
Als Grundlage aller weiteren Bewertungen dienen meist Wertgutachten. Hierbei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Mitunter ist der Wiederbeschaffungswert zu berechnen und der Händlereinkaufswert wird festgelegt. Auf diese Weise können wir auch in verschiedenen Kategorien unterscheiden, für welche Person der Kauf bis zu einer Höhe von welchem Betrag noch sinnhaft ist. Bei uns werden auch Leasing-Rücknahmen, die Evaluierung von Oldtimer-Werten sowie die Übernahme von Firmenwagen behandelt.
Unsere Kfz-Sachverständige in Lößnitz prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. Alle Gesichtspunkte, die den Wert des Fahrzeugs betreffen fließen dabei in unsere Bewertung mit ein. Gerade beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen wird viel gehandelt – deshalb macht es hierbei Sinn, sich eine neutrale Meinung einzuholen. Im Rahmen eines Termins bei unseren Kfz Gutachter in Lößnitz garantieren wir Ihnen eine belastbare Auskunft darüber zu geben, in welcher Spanne sich der Preis bewegen darf. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Lößnitz und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.
Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV, wird für einen Oldtimer ein Gutachten nach § 23 StVZO benötigt. Ein Gutachten ersetzt nach §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV die besondere Betriebserlaubnis. Letztere war bis 2006 Vorschrift.
Im Vergleich zu den vorherigen Anforderungen ist die Struktur des Gutachtens nun übersichtlicher und einfacher gehalten. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538 wird im Gutachten beibehalten. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:
Zuerst erfolgt die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Zusätzlich werden die Bauteile auf ihre Originalität hin geprüft. Um die beliebte Oldtimerzulassung zu bekommen, dürfen fast keine anderen Bauteile als originale verbaut sein. Lassen Sie sich zu all diesen Fragen gerne von unseren Kfz-Sachverständigen in Lößnitz näher beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Lößnitz für Sie da sind: