Die Kfz-Gutachter in Leidersbach

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Leidersbach bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Leidersbach.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Leidersbach

Als Kfz-Gutachter in Leidersbach und Auto-Sachverständige in Leidersbach bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Unfall

In Deutschland ereignen sich viele Autounfälle. Die großen Versicherer zählen jährlich um die vier Millionen Unfallschäden. Derjenige, welcher von einem solchen Unfall betroffen ist, sollte, damit die Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, zügig den Schaden von einem Kfz-Gutachter in Leidersbach, welcher neutral ist, feststellen lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Hierzu gehören folgende Punkte:

  • Wie hoch werden die Kosten für die Reparatur des Unfallschadens sein?
  • Liegt eine Wertminderung vor? Wie hoch ist sie?
  • Ist sogar ein technischer sowie wirtschaftlicher Totalschaden beim Unfall entstanden?
  • Welchen Rest- und Wiederebbeschaffungswert hat das Fahrzeug?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Leidersbach vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Mindestens ab einem Schadenswert von 750 Euro übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten, wenn Sie der Unfallgeschädigte sind.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile hat ein neutrales Kfz-Gutachten für Sie?

Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Außerdem erhalten Sie in Leidersbach auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden sind preiswertere Möglichkeiten in Leidersbach als ein Gutachten möglich, um den entstandenen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen ihrer Versicherung einzuhalten. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Bestimmung des Wertes des Fahrzeugs

Die Beweggründe für einen Verkauf des Wagens können unterschiedlich sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierfür sind zahlreiche Faktoren entscheidend. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.

Dienstleistungen im Rahmen eines Gutachtens

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann auch eine Festlegung des Wiederbeschaffungswertes oder Händlereinkaufswertes erfolgen. Dabei erfolgt auch eine Unterscheidung in verschiedene Kategorien für welche Interessengruppe der Verkauf sinnvoll ist und für welche nicht. Ebenfalls spielen für uns Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers eine zentrale Rolle.

Die Voraussetzung für einen fairen Angebotspreis

Wir als Kfz Sachverständige in Leidersbach prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. Wir lassen alle für den Fahrzeugwert relevanten Kriterien mit in die Bewertung einfließen. Eine neutrale Meinung hilft Ihnen, bei einem Kauf oder Verkauf eine Verhandlungsbasis zu erhalten. Nach der Prüfung unseres Kfz-Sachverständigen in Leidersbach erhalten sie eine Auskunft, in welchem preislichen Rahmen eine Verhandlung stattfinden sollte. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Ein Termin bei unserem Kfz-Sachverständigen in Leidersbach zahlt sich damit für Sie aus.

Oldtimer begutachten lassen

Für den Fall, dass Sie einen Oldtimer fahren wollen, brauchen Sie entsprechend der Fahrzeugzulassungsverordnung nach Paragraph 23 StVOZO ein Gutachten betreffend das jeweilige Fahrzeug. Die bis 2006 geltende besondere Betriebserlaubnis wurde durch das jeweilige Gutachten ersetzt nach den Paragraphen 9 Abs. 1 und 17 FZV.

Was beinhaltet ein Gutachten für Oldtimer?

Im Vergleich zu früher wurde die Struktur des jeweiligen Gutachtens übersichtlicher und einfacher. Nicht verändert hat sich allerdings der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 (S. 538). Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:

  • Die Verkehrstüchtigkeit muss gewährleistet sein
  • Das Fahrzeug muss Originalbauteile enthalten
  • Als erhaltenswertes technisches Denkmal muss ein Oldtimer dem Pflege- und Erhaltungszustand genügen.
Auf die frühere Bewertungsskala wird seit der Neufassung der FZV verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Zur Zuteilung der Oldtimerkennzeichen ist die Werteskala sowieso unwichtig. Für die Zulassungsbehörde reicht bereits ein Oldtimergutachten mit positivem Inhalt.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Umfang des Oldtimergutachtens

Im ersten Schritt wird beim Oldtimergutachten dieselbe Überprüfung des zugelassenen Fahrzeugs vorgenommen, wie es bei einer nach § 29 StVZO durchgeführten Hauptuntersuchung der Fall wäre. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Damit der Wagen die Zulassung als Oldtimer erhält, dürfen darin fast ausschließlich Originalbauteile verwendet sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Leidersbach hierzu genauer beraten!

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63849

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