Die Kfz-Gutachter in Lauenhagen

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Lauenhagen bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Lauenhagen.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Lauenhagen

Als Kfz-Gutachter in Lauenhagen und Auto-Sachverständige in Lauenhagen bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten bei Autounfällen

Rund vier Millionen Unfallschäden registrieren die Versicherer jährlich in Deutschland. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Lauenhagen bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Gerade nach einem Unfall stellen sich einige wichtige Fragen, die ausschließlich über ein Gutachten geklärt werden können:

  • Welche Kosten für die Reparatur der Unfallschäden können anfallen?
  • Ist durch den Unfall eine Wertminderung am Wagen entstanden? Wenn ja, wie hoch ist diese?
  • Liegt ein wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden vor?
  • Wie hoch fällt der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert aus?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Lauenhagen vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Sind Sie Unfallgeschädigter, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens ab einem entstandenen Schaden von 750 Euro.

Autounfall: Schadengutachten

Welche Vorteile ein neutrales Schadensgutachten bietet

Zunächst gibt Ihnen ein neutrales Schadensgutachten Rechtssicherheit und ist für eine einwandfreie Schadenregulierung unerlässlich. Darüber hinaus erhalten Sie in Lauenhagen eine kompetente Beratung. Bei kleineren Schäden, raten wir in einzelnen Fällen von einem Vollguthaben ab, denn es gibt in Lauenhagen günstigere Möglichkeiten der Schadensbeurteilung. Sind Sie Unfallverursacher oder handelt es sich um einen Teilkaskoschaden, müssen wir uns nach den Regelungen Ihrer Versicherung richten. Kontaktieren Sie uns auf jeden Fall auch in diesem Fall!

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt diverse Gründe ein Auto in Lauenhagen zu verkaufen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierbei gibt es zahlreiche Einflussfaktoren. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Weitere Dienstleistungen

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite können ebenso der Händlereinkaufswert wie auch der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. So unterscheiden wir auch in unterschiedliche Kategorien, für wen der Kauf bis zu welcher Summe noch sinnvoll ist. Ebenfalls spielen Leasing-Rückläufer, die Wertermittlung von Oldtimern und die Übernahme von Firmenfahrzeugen eine essentiell wichtige Rolle.

Basis eines soliden Angebotspreises

Hierbei prüfen unsere Kfz Gutachter in Lauenhagen das Fahrzeug sehr detailliert. Hierbei werden alle Aspekte, welche für den Wert von Bedeutung sind, einbezogen. Da es beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs zu Verhandlungen kommen kann, wäre es sinnvoll, sich eine neutrale Meinung anzuhören. Mit einem Termin bei unseren Gutachtern in Lauenhagen geben wir Ihnen eine sichere Auskunft darüber, in welchem Bereich der angebotene Preis realistisch ist. Wir decken dabei auch Schäden auf, auch wenn diese nicht vorher erwähnt wurden. Es zahlt sich aus, einen Termin mit unserem Kfz-Gutachter in Lauenhagen zu vereinbaren!

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren eines Oldtimers ist laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeuggutachten (nach § 23 StVZO) notwendig. Durch dieses Gutachten wird die frühere besondere Betriebserlaubnis ersetzt – diese war bis 2006 Vorschrift. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was enthält das Gutachten für Oldtimer?

Die Struktur des Gutachtens wurde im Vergleich zu den früheren Anforderungen unkomplizierter und übersichtlicher gestaltet. Der bisherige Bewertungsstab nach VkBl. 1997 Seite 538 blieb berührungslos. Demnach sind die zentralsten Punkte des Oldtimergutachtens:

  • Die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs muss vorhanden sein.
  • Das Vorhandensein von originalen Bauteilen.
  • das Fahrzeug muss in der Form gepflegt und erhalten sein, dass es als Denkmal gelten kann
Auf die einstige Bewertungsskala wurde mit jener Neufassung der FZV mittlerweile verzichtet. Dadurch erhoffte man sich eine Vereinfachung des Zulassungsprozesses für Oldtimer. Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist die Werteskala ohnehin nicht wichtig. So genügt der Zulassungsbehörde ein positiv bewertetes Kfz-Gutachten.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Inhalte des Gutachtens für Oldtimer

Zunächst wird wie bei einem konventionellen Fahrzeug eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Außerdem prüfen wir die Originalität der verbauten Teile an Ihrem Auto. Fast keine anderen Bauteile als originale Bauteile dürfen an einem Oldtimer verbaut sein, um die gewünschte Oldtimerzulassung zu erhalten. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Lauenhagen hierzu!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Lauenhagen für Sie da sind:
31714
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Kfz Sachverständige in Hülsede: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Hülsede
Kfz Sachverständige in Hohnhorst: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Hohnhorst
Kfz Sachverständige in Heuerßen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Heuerßen
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Kfz Sachverständige in Apelern: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Apelern
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