Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Langendorf (Elbe) bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Langendorf (Elbe).
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Langendorf (Elbe) und Auto-Sachverständige in Langendorf (Elbe) bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
In Deutschland ereignen sich viele Verkehrsunfälle. Die belegen die alljährlichen Statistiken von Versicherern, welche rund vier Millionen Unfallschäden listen. Betroffene Menschen sollten den entstandenen Schaden zügig durch einen neutralen Kfz Gutachter in Langendorf (Elbe) feststellen lassen. Sinn und Zweck hiervor ist es, anschließend die korrekten Versicherungsansprüche geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Hierzu gehören folgende Punkte:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Langendorf (Elbe) vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Die gegnerische Versicherung zahlt den entstandenen Schaden an ihrem Fahrzeug mindestens ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.
Rechtssicherheit im Streitfall, einwandfreie Schadenregulierung ohne Folgekosten Eine kompetente Beratung in Langendorf (Elbe) erhalten Sie ebenfalls. Allerdings raten wir bei Bagatellschäden eher von einem Vollgutachten ab, da es hier alternative und deutlich preiswertere Methoden zur Schadensermittlung gibt. Kontaktieren Sie uns auch gerne als Unfallverursacher oder um einen Teilkaskoschaden abzuwickeln, wir prüfen Ihre Regelungen mit Ihrer Versicherung! Auch in diesem Fall sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Fahrzeuge werden aus unterschiedlichen Gründen verkauft. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.
Bei der Erstellung von Wertgutachten eines Kfz-Sachverständigen wird gleichzeitig ein Marktwert erstellt. Außerdem wird der der Wiederbeschaffungswert bzw. der Händlereinkaufswert festgelegt. Um eine Aussage darüber treffen zu können für wen der Kauf bis zu welcher Kaufsumme noch Sinn macht, teilen wir die Fahrzeuge in verschiedene Kategorien ein. Bei uns spielen ebenso Leasing Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Firmenflotten, sowie Wertschätzungen von Oldtimern eine sehr große Rolle.
Wir als Kfz Sachverständige in Langendorf (Elbe) prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. Alle Kriterien, die bei der Wertfindung relevant sind, fließen in die Beurteilung mit ein. Eine neutrale Meinung kann sehr nützlich sein, denn bei einem Kauf bzw. Verkauf von Fahrzeugen wird in der Regel gehandelt. Bei Vereinbarung eines Sachverständigen-Termins in Langendorf (Elbe), erhalten unsere Kunden eine sichere Auskunft darüber, ob ein Preis fair ist oder nicht. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in Langendorf (Elbe) und lassen es von unseren Experten prüfen – es wird sich mit Sicherheit lohnen.
Wer heute einen Oldtimer fahren möchte, benötigt laut der geltenden Fahrzeugzulassungsverordnung ein Gutachten für dieses Fahrzeug nach § 23 StVZO. Die einstige besondere Betriebserlaubnis, welche bis zum Jahr 2006 Vorschrift war, wird durch das Gutachten nun ausgetauscht. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Gegenüber früheren Anforderungen hat wurde die Struktur übersichtlicher und einfacher. Nicht geändert hat sich der bisherige Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997 Seite 538. Zu den relevanten Punkten dieses Gutachtens gehören:
Das zu überprüfende Fahrzeug muss zugelassen sein. Zunächst wird die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Damit Ihr Fahrzeug die begehrte Oldtimerzulassung erhält, müssen nahezu alle Teile an dem Auto Originalteile sein. Gerne beraten wir Sie als Kfz-Gutachter in Langendorf (Elbe) hierzu!
Stadtteile in Langendorf (Elbe) in denen unser Kfz-Gutachter helfen kann:
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Langendorf (Elbe)-Brandleben: Zur Elbe, ...
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Langendorf (Elbe)-Grippel: Elbuferstraße, ...
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Langendorf (Elbe)-Kaltenhof: Alter Gutsweg, ...
Gutachter Profi ist Ihr Kfz-Sachverständiger in Langendorf (Elbe)-Laase: Steindamm, Dorfplatz, Neue Straße, ...