Kfz-Gutachter im Kreis Zwickau

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Kreis Zwickau bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kreis Zwickau

Als Kfz-Gutachter in Kreis Zwickau und Auto-Sachverständige in Kreis Zwickau bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Ein Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen

Ein Autounfall ist schnell passiert – allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich vier Millionen Unfallschäden gezählt. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Kreis Zwickau festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Kfz-Verkauf sprechen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Gutachter Profi im Kreis Zwickau