Kfz-Gutachter im Kreis Wesel

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Kreis Wesel bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kreis Wesel

Als Kfz-Gutachter in Kreis Wesel und Auto-Sachverständige in Kreis Wesel bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir     antworten so schnell wie möglich.

TÜV Nord Logo
Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach einem Unfall erstellen wir Ihr Schadengutachten

Ein Autounfall ist schnell passiert: Allein in Deutschland wird von den Versicherern eine Zahl von rund vier Millionen Unfällen jährlich gezählt. Betroffene sollten hierbei auf jeden Fall den entstandenen Schaden so schnell wie möglich von einem neutralen Kfz-Sachverständigen in Kreis Wesel bewerten lassen, damit auch alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Der Verkauf eines Fahrzeuges in Kreis Wesel kann viele Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei spielen diverse Faktoren eine bestimmende Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Die Begutachtung von Oldtimern

Für das Fahren mit einem Oldtimer in Deutschland benötigen Sie nach der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein entsprechendes Gutachten für Ihr Fahrzeug (vgl. § 23 StVZO). Mit einem solchen Gutachten wird die frühere geltende besonderes Betriebserlaubnis ersetzt. (vgl. §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Gutachter Profi im Kreis Wesel