Kfz-Gutachter im Kreis Viersen

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Kreis Viersen bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kreis Viersen

Als Kfz-Gutachter in Kreis Viersen und Auto-Sachverständige in Kreis Viersen bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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TÜV Nord Logo
Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Nach erfolgtem Unfall Schadengutachten erstellen

Pro Jahr werden etwa vier Millionen Unfallschäden bei den Versicherungen gemeldet. Betroffene Menschen sollten den entstandenen Schaden zügig durch einen neutralen Kfz Gutachter in Kreis Viersen feststellen lassen. Sinn und Zweck hiervor ist es, anschließend die korrekten Versicherungsansprüche geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Kfz-Verkauf sprechen. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Er kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Oldtimer-Gutachten

Wer heute einen Oldtimer fahren möchte, benötigt laut der geltenden Fahrzeugzulassungsverordnung ein Gutachten für dieses Fahrzeug nach § 23 StVZO. Die einstige besondere Betriebserlaubnis, welche bis zum Jahr 2006 Vorschrift war, wird durch das Gutachten nun ausgetauscht. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Gutachter Profi im Kreis Viersen