Kfz-Gutachter im Kreis Nienburg (Weser)

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Kreis Nienburg (Weser) bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kreis Nienburg (Weser)

Als Kfz-Gutachter in Kreis Nienburg (Weser) und Auto-Sachverständige in Kreis Nienburg (Weser) bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen lassen

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Ist jemand in einem Unfall verwickelt, sollte schnellstmöglich ein neutraler Kfz-Sachverständiger in Kreis Nienburg (Weser) den Schaden bzw. die Schadenshöhe feststellen. Dies ist erforderlich um etwaige Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Feststellen des Fahrzeugwertes

Der Verkauf eines Fahrzeuges in Kreis Nienburg (Weser) kann viele Gründe haben. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Um ein optimales Endergebnis bei der Wertermittlung zu erzielen müssen Faktoren wie die Laufleistung, Abnutzung, Wertstabilität sowie weitere Punkte bewertet werden.

Oldtimer begutachten

Wenn Sie einen Oldtimer fahren möchten, benötigen Sie laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für das Fahrzeug (§ 23 StVZO). Die frühere besonderes Betriebserlaubnis, die bis 2006 Vorschrift war, wird durch dieses Gutachten ersetzt. (§§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Gutachter Profi im Kreis Nienburg (Weser)