Kfz-Gutachter im Kreis Hof

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Kreis Hof bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kreis Hof

Als Kfz-Gutachter in Kreis Hof und Auto-Sachverständige in Kreis Hof bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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TÜV Nord Logo
Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Erstellung von Schadengutachten nach einem Unfall

Ein Autounfall passiert sehr schnell, in Deutschland zählen die Versicherer alljährlich rund rund vier Millionen Unfallschäden. Wer davon betroffen ist, sollte schnellstens den Schaden durch einen neutralen Kfz Gutachter in Kreis Hof feststellen lassen, um die Versicherungsansprüche geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Es gibt gute Gründe für einen Verkauf des Fahrzeugs in Kreis Hof. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Oldtimer fachgerecht begutachten

Laut § 23 StVZO sowie der Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV, wird ein Gutachten benötigt, um ein Oldtimer als solches zuzulassen. Bis zum Jahre 2006 war eine besondere Betriebserlaubnis notwendig. Laut §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV wird diese durch das Gutachten ersetzt.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung