Kfz-Gutachter im Kreis Diepholz

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Kreis Diepholz bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kreis Diepholz

Als Kfz-Gutachter in Kreis Diepholz und Auto-Sachverständige in Kreis Diepholz bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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TÜV Nord Logo
Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachtenserstellung nach einem Unfall

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Den Betroffenen wird dringend empfohlen sich an einen neutralen Kfz Gutachter in Kreis Diepholz zu wenden, der den Schaden begutachtet, damit Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Der Verkauf eines Fahrzeuges in Kreis Diepholz kann viele Gründe haben. Der Fahrzeugwert ist dabei immer von enormer Wichtigkeit. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Oldtimer-Gutachten

Die Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV genannt, fordert ein Gutachten über einen Oldtimer, bevor dieser für den Straßenverkehr zugelassen werden kann (§ 23 StVZO). Bis 2006 galt die Vorschrift eine besondere Betriebserlaubnis zum Nutzen eines Oldtimers vorzulegen. Diese ersetzt heute das Gutachten laut §§ 9 Absatz 1 und 17 FZO.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Gutachter Profi im Kreis Diepholz