Kfz-Gutachter im Kreis Dessau-Roßlau

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Kreis Dessau-Roßlau bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kreis Dessau-Roßlau

Als Kfz-Gutachter in Kreis Dessau-Roßlau und Auto-Sachverständige in Kreis Dessau-Roßlau bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Die Anfertigung eines Schadengutachtens nach einem Unfall

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Autofahrer, die davon betroffen sind, sollte schnellstens den entstandenen Schaden durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Kreis Dessau-Roßlau diagnostizieren lassen, um die die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wert des Fahrzeugs ermitteln

Gründe für den Verkauf eines Fahrzeuges gibt es verschiedene. Von besonderer Bedeutung ist aber die Ermittlung des jeweiligen Fahrzeugwertes. Und auf diesen haben unterschiedliche Eigenschaften einen Einfluss. Vor dem finalen Fahrzeugverkauf müssen Beständigkeit, Laufleistung, Abnutzung etc. untersucht werden, um einen bestmöglichen Preis und Ergebnis zu bekommen.

Begutachtung von Oldtimerfahrzeugen

Für den täglichen Betrieb eines Oldtimers wird laut laut FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) ein Gutachten für den Oldtimer benötigt (siehe hierzu § 23 StVZO). Insoweit wurde die frühere besondere Betriebserlaubnis (galt bis zum Jahre 2006) durch ein solches Gutachten ersetzt (siehe hierzu §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Oldtimer: Gutachten für Zulassung