Kfz-Gutachter im Kreis Barnim

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Kreis Barnim bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

KONTAKTANFRAGE
Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kreis Barnim

Als Kfz-Gutachter in Kreis Barnim und Auto-Sachverständige in Kreis Barnim bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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TÜV Nord Logo
Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten bei Autounfällen

Ein Unfall mit dem Auto passiert heutzutage sehr schnell und in Deutschland werden etwa vier Millionen Unfallschäden von den Versicherungen gezählt. Betroffene sollten sich unmittelbar nach dem Schaden einen neutralen Kfz-Sachverständigen in Kreis Barnim suchen. Dieser kann dann die Schäden festhalten und Auskünfte über Versicherungsansprüche geben. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Autounfall: Schadengutachten
Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Die Gründe für den Verkauf des Fahrzeugs können mannigfach sein. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Dabei spielen Faktoren, wie Laufleistung, Abnutzung, Wertbeständigkeit, optischer Zustand, Rost, (Vor-) Schäden und viele weitere eine große Rolle. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Oldtimerbegutachtung

Für den Fall, dass Sie einen Oldtimer fahren wollen, brauchen Sie entsprechend der Fahrzeugzulassungsverordnung nach Paragraph 23 StVOZO ein Gutachten betreffend das jeweilige Fahrzeug. Die bis 2006 geltende besondere Betriebserlaubnis wurde durch das jeweilige Gutachten ersetzt nach den Paragraphen 9 Abs. 1 und 17 FZV.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Gutachter Profi im Kreis Barnim