Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige im Kreis Ansbach bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Kreis Ansbach und Auto-Sachverständige in Kreis Ansbach bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Bei rund vier Millionen Unfallschäden in Deutschland kann Versicherten schnell ein Autounfall passieren. Derjenige, welcher von einem solchen Unfall betroffen ist, sollte, damit die Versicherungsansprüche geltend gemacht werden können, zügig den Schaden von einem Kfz-Gutachter in Kreis Ansbach, welcher neutral ist, feststellen lassen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Der Verkauf eines Fahrzeuges in Kreis Ansbach kann viele Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Für diese Bewertung spielen ganz unterschiedliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Für Oldtimer Fahrer erfordert die Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) ein Oldtimer Gutachten für das KFZ nach der Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) §23. Die frühere besondere Erlaubnis zum Betrieb, welche 2006 in außer Kraft gesetzt wurde, ist durch das Oldtimer Gutachten ersetzt worden. (siehe: FZV (§9) Absätze 1 sowie 17.