Die Kfz-Gutachter in Kleinrinderfeld

Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Kleinrinderfeld bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Kleinrinderfeld.

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Glücklicher Kunde des Kfz-Sachverständigen

Unsere Dienstleistungen in Kleinrinderfeld

Als Kfz-Gutachter in Kleinrinderfeld und Auto-Sachverständige in Kleinrinderfeld bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

Schadengutachten nach einem Unfall

Schadengutachten nach einem Unfall

Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Ermittlung des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf

Begutachtung von Oldtimern

Begutachtung von Oldtimern

Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus

Kontakt

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Dienstleistungen Unfallgutachten
  • * Schadengutachten
  • * Kostenvoranschläge
  • * Fahrzeugbewertung / Leasingrückläufer
  • * Kurzgutachten
  • * Beweissicherung
  • * Vermittlung zu Kooperationswerkstätten / Lackierbetrieben
  • * Anwälte für Verkehrsrecht vorhanden
Hauptuntersuchung
Dienstleistungen TÜV STVZO
  • * § 29 Hauptuntersuchung/ Abgasuntersuchung
  • * § 19,3 Änderungsabnahmen
  • * § 41 BO Kraft
  • * § 23 Oldtimergutachten (H Kennzeichen)

Schadensgutachten nach einem Unfall erstellen lassen

Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Sollte man in einen Unfall verwickelt sein, sollte der entstandene Schaden unverzüglich durch einen neutralen Kfz-Gutachter in Kleinrinderfeld festgestellt werden, damit die Versicherungsansprüche von den Betroffenen geltend gemacht werden können. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.

Durch ein Gutachten werden Fragen, die sich nach dem Unfall stellen, geklärt.

Zu den grundlegenden Fragen nach einem Autounfall zählen:

  • Welche Reparaturkosten erwarten mich für die Reparatur?
  • Ist durch den Unfall der Wert des Fahrzeugs gemindert? Wie hoch ist diese?
  • Handelt es sich um einen Totalschaden?
  • Wie hoch sind Restwert und Wiederbeschaffungswert?

Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Kleinrinderfeld vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Bei Geschädigten zahlt die generische Versicherung ab einem Schadenswert von 750 Euro die anfallenden Kosten des Gutachtens.

Autounfall: Schadengutachten

Ihre Vorteile durch ein neutrales Schadengutachten

Durch das Gutachten erhalten Sie eine problemlose Schadenregulierung und Rechtssicherheit. Außerdem erhalten Sie in Kleinrinderfeld auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) raten wir gegebenenfalls von der Erstellung eines Vollgutachtens ab. Hier gibt es andere und zugleich preiswerte Möglichkeiten, den konkreten Schaden festzustellen. Sollte es sich allerdings um einen Schaden der Teilkasko handeln oder Sie selbst der Unfallverursacher sein, dann sind für uns die Rahmenbedingungen Ihrer Versicherung anzuwenden. Es sollte in jedem Fall Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Gutachter beim Ermitteln des Fahrzeugwertes

Wir ermitteln Ihren Fahrzeugwert

Ein Fahrzeugverkauf kann viele verschiedene Gründe haben. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierfür sind zahlreiche Faktoren entscheidend. Bewertet werden müssen vor dem entgültigen Verkauf unter anderem Laufleistung, Beständigkeit, Abnutzung und viele weiteren Eigenschaften.

Unterschiedliches Leistungsangebot

Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Andererseits kann durch das Gutachten auch der Händlereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert festgelegt werden. Der ermittelte Wert des Fahrzeuges spiegelt gleichzeitig, für wen der Ankauf des Fahrzeugs sinnvoll ist. Auch Übernahmen von Firmenwagen sowie Leasing–Rücknahmen und die Einschätzung eines Wertes von Oldtimern sind bei uns bedeutend.

Das Fundament eines angemessenen Angebotspreises

Unsere Kfz-Sachverständige in Kleinrinderfeld prüfen Fahrzeuge bis ins kleinste Detail. Dabei berücksichtigen wir bei der Bewertung alle Kriterien, die eine Relevanz für den Fahrzeugwert haben. Vor allem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs wird gerne gehandelt – deshalb sollte man sich hierfür stets die Meinung einer neutralen Person einholen. Im Rahmen eines Termins bei uns erhalten Sie daher eine belastbare Auskunft darüber, welcher Preis für das Fahrzeug noch im Rahmen wäre und ob der aufgerufene Preis so in Ordnung geht. Dabei werden ebenso Schäden und Mängel aufgedeckt, die der Verkäufer eventuell verschwiegen hat oder von denen er keine Kenntnis hatte. Ein Termin bei unserem Kfz-Sachverständigen in Kleinrinderfeld zahlt sich damit für Sie aus.

Oldtimerbegutachtung

Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten für das Auto benötigt. Näheres findet man im §23 STVO. Die frühere bis 2006 vorgeschriebene Betriebserlaubnis wird durch das Gutachten ersetzt (siehe §§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).

Was ist in einem Oldtimer-Gutachten enthalten?

Der Aufbau und die Gliederung des Gutachtens sind durch die Änderung einfacher und übersichtlicher geworden. Dabei hat sich jedoch gar nichts am bisherige Maßstab der Bewertung nach VkBl. 1997 Seite 538 geändert. Die bedeutendsten Punkte des Oldtimergutachtens sind:

  • Der potenzielle Oldtimer muss verkehrstüchtig sein.
  • Das Vorhandensein von originalen Bauteilen.
  • Als erhaltenswertes technisches Denkmal muss ein Oldtimer dem Pflege- und Erhaltungszustand genügen.
Auf die frühere Bewertungsskala wurde mit der Neufassung der FZV inzwischen verzichtet. Diese Werteskala ist für die Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen nicht notwendig. Für das Zuteilen von einem H-Kennzeichen spielt die Werteskala keine Rolle. Bei der Zulassungsbehörde ist ein positiv abgeschlossenes Gutachten ausreichend.

Oldtimer: Gutachten für Zulassung

Was umfasst ein Gutachten für Oldtimer?

Die Begutachtung des bereits zugelassenen Fahrzeuges ist zu Anfang nicht von einer herkömmlichen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zu unterscheiden. Hinzu kommt noch die Prüfung der Originalität der verbauten Teile am Auto. Um eine Oldtimerzulassung erhalten zu können, müssen fast ausschließlich Originalbauteile verbaut sein. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Kleinrinderfeld hierzu genauer beraten!

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Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Kleinrinderfeld für Sie da sind:
97271
Kfz Sachverständige in Kirchheim: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Kirchheim
Kfz Sachverständige in Holzkirchen (Unterfranken): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Holzkirchen (Unterfranken)
Kfz Sachverständige in Höchberg: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Höchberg
Kfz Sachverständige in Hettstadt: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Hettstadt
Kfz Sachverständige in Helmstadt (Unterfranken): Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Helmstadt (Unterfranken)
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Kfz Sachverständige in Geroldshausen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Geroldshausen
Kfz Sachverständige in Gerbrunn: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Gerbrunn
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Kfz Sachverständige in Gaukönigshofen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Gaukönigshofen
Kfz Sachverständige in Frickenhausen am Main: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Frickenhausen am Main
Kfz Sachverständige in Estenfeld: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Estenfeld
Kfz Sachverständige in Erlabrunn: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Erlabrunn
Kfz Sachverständige in Eisingen: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Eisingen
Kfz Sachverständige in Eisenheim: Unsere Automobil Sachverständigen helfen Ihnen auch in Eisenheim
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