Wir als unabhängige Gutachter und Kfz-Sachverständige in Klein Lukow bieten eine breite Palette an Dienstleistungen im Kfz-Bereich. Dies reicht vom Schadengutachten bei einem Unfall, der Begutachtung eines Oldtimers oder der Ermittlung des Fahrzeugwertes, wir sind Ihr Kfz-Partner in Klein Lukow.
KONTAKTANFRAGEAls Kfz-Gutachter in Klein Lukow und Auto-Sachverständige in Klein Lukow bieten wir ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
Wir bieten Ihnen ein unabhängiges Schadengutachten nach einem Unfall
Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert für einen Fahrzeugverkauf
Wir stellen Gutachten für das begehrte Oldtimer-Kennzeichen aus
Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir antworten so schnell wie möglich.
Allein in Deutschland werden von den Versicherern jährlich rund vier Millionen Schäden nach Unfällen beglichen – ein Autounfall ist nun mal schnell passiert. Um Ansprüche gegenüber der Versicherung gelten zu machen, sollten Betroffene nach einem Unfall schnellstmöglich einen neutralen Kfz-Gutachter in Klein Lukow aufsuchen. Ein Unfallgeschädigter darf den Kfz-Gutachter seines Vertrauens grundsätzlich selbst wählen.
Hierzu gehören folgende Punkte:
Die Geschädigten sollten der Kompetenz der Kfz Sachverständigen in Klein Lukow vertrauen und das Schadengutachten anfordern. Falls Sie Unfallgeschädigter sind, zahlt die gegnerische Versicherungspartei ab einem Schaden von 750 € die Schadenskosten.
Eine genaue Schadenregulierung sowie Rechtssicherheit bekommen Sie durch das Kfz Gutachten. Außerdem erhalten Sie in Klein Lukow auch eine kompetente fachliche Beratung. Bei Bagatellschäden in Klein Lukow wird zumeist von einem Vollgutachten abgeraten, doch es gibt weitere und preiswerte Handhaben, einen Schaden festzustellen. Sollte es sich dagegen um einen Teilkaskoschaden handeln oder sollten Sie der Unfallverursacher sein, sind für uns die einschlägigen Regelungen ihrer Versicherung zwingend. Auch in einem solchen Fall sollten Sie und sofort kontaktieren!
Es gibt viele Gründe, welche zu einem Fahrzeugverkauf führen. Von elementarer Relevanz ist jedoch die Ermittlung des Fahrzeugwertes. Hierfür sind zahlreiche Faktoren entscheidend. Vor einem Verkauf müssen viele Dinge, wie die Beständigkeit, die Laufleistung und der Grad der Abnutzung bestimmt werden, um den Restwert eindeutig zu bestimmen.
Da sie die Grundlage weiterer Bewertungen bilden, werden generell Wertgutachten erstellt. Dabei wird auf der einen Seite der Marktwert ermittelt. Auf der anderen Seite kann mithilfe der Bewertung die Berechnung des Wiederbeschaffungs- oder Händlerwertes erfolgen. Wir als Fachleute bewerten das Auto dabei in unterschiedlichen Kategorien, für wen der Kauf des Kraftfahrzeugs bis zu welcher Summe überhaupt noch sinnvoll ist. Auch Leasing-Rücknahmen, Übernahmen von Firmenwägen und Evaluierungen des Wertes eines Oldtimers spielen bei uns eine große Rolle.
Wir als Kfz Sachverständige in Klein Lukow prüfen die Fahrzeuge auf Herz und Nieren genau. Sämtliche Kriterien, die für den Wert des Kraftfahrzeugs relevant sind, fließen in unsere Bewertung ein. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf eines Fahrzeugs immer gehandelt wird, ist es von Vorteil, eine neutrale Ansicht einzubeziehen. Bei einem Termin mit unseren Kfz Gutachtern in Klein Lukow erteilen wir Ihnen eine fundierte Auskunft dazu, inwiefern der Preis angemessen ist. Auch das zuverlässige Feststellen von eventuell verheimlichten Schäden erfolgt hierbei durch uns. Ein Termin bei unserem Kfz-Sachverständigen in Klein Lukow zahlt sich damit für Sie aus.
Für das Fahren eines Oldtimers wird laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Gutachten des Fahrzeuges nach § 23 StVZO benötigt. Dieses Gutachten ersetzt die besondere Betriebserlaubnis, die bis 2006 vorgeschrieben war (§ 9 Absatz 1 und 17 FZV).
Die Struktur ist mit diesem Gutachten einfacher und übersichtlicher als früher gestaltet. Der Bewertungsmaßstab nach VkBl. 1997, Seite 538, ist weiterhin unverändert und somit Bestandteil des Gutachtens. Die wichtigsten Punkte zur Gutachtenerstellung bleiben:
Die von uns durchgeführte Untersuchung Ihres Fahrzeugs hat in erster Linie den Umfang einer Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. Der Experte für Oldtimergutachten wird dann nachprüfen, ob Originalbauteile verbaut sind. Fast keine anderen Teile sind zugelassen. Lassen Sie sich daher von unserem Kfz-Gutachter in Klein Lukow hierzu genauer beraten!
Postleitzahl-Bereiche in denen unsere Kfz-Sachverständige in Klein Lukow für Sie da sind: